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Montag, 12. August 2019, 08.15 Uhr

Anleger verlangen Schadenersatz:
Erste Antworten im Musterverfahren zur VW-Dieselaffäre erwartet

Das Oberlandesgericht Braunschweig setzt das Musterverfahren von Anlegern gegen Volkswagen und die Porsche Holding SE fort.

VW-Zentrale: Etliche Aktionäre haben den Autobauer verklagt. (Foto: TBE/iStock)

Das milliardenschwere Musterverfahren von Anlegern zur VW-Dieselaffäre läuft seit fast einem Jahr. Am Montag (10.00 Uhr) soll es am Braunschweiger Oberlandesgericht erste Antworten geben. Geklärt werden soll zunächst, an welchem Gericht die Anleger ihre Ansprüche geltend machen müssen. VW-Investoren fordern in dem Mammut-Verfahren Schadenersatz in Milliardenhöhe für erlittene Kursverluste nach Bekanntwerden des Dieselbetrugs.

Musterbeklagte sind Volkswagen und der VW-Hauptaktionär Porsche SE (PSE), Musterklägerin ist die Deka Investment. (Az 3 Kap 1/16). Der Entscheid vom Montag soll sich zunächst auf die Klärung der örtlichen Zuständigkeit beschränken. Das Gericht hatte im Vorfeld durchblicken lassen, dass es Ansprüche gegen die VW AG beim Landgericht Braunschweig und Ansprüche gegen die PSE beim Landgericht Stuttgart sieht.

Das dortige Oberlandesgericht sah dies im März allerdings anders. Die Richter entschieden, dass die Klagen von Aktionären, die Schadenersatz von der Porsche SE fordern, dem bereits laufenden Verfahren in Braunschweig zugeordnet werden müssen. Da sich die Forderungen grundsätzlich um denselben Sachverhalt drehten, dürfe es für sie kein eigenes Kapitalanleger-Musterverfahren geben. (Az. 20 Kap 2/17). Gegen diese Entscheidung wurde Beschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt. (dpa/swi)

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