Der Streit um die Designrechte am Porsche 911 geht vorerst weiter. Der Autobauer werde das Urteil des Luxemburger EU-Gerichts von Anfang Juni anfechten, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Die Richter hatten damals entschieden, dass die sogenannten Geschmacksmuster, die das Design des Fahrzeugs vor Nachahmung schützen, zu Recht gelöscht worden seien. Sie hätten sich nicht genug von früheren Versionen unterschieden. Porsche sieht das anders.
Der Modellautohersteller Autec aus Nürnberg hatte die Muster von zwei Varianten des 911ers beim EU-Amt für geistiges Eigentum löschen lassen - dagegen hatte Porsche geklagt, aber verloren.
Für Unionsrecht bedeutsame Frage?
Nächste Instanz ist nun der Europäische Gerichtshof. Eine Beschwerde ist dort allerdings nur möglich, wenn es um eine "für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsame Frage" geht, wie es beim Gericht heißt. Das muss Porsche belegen. (dpa-AFX/gem)
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