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Donnerstag, 25. Juli 2019, 16.59 Uhr

Nach Dieselskandal:
VW scheitert mit Kündigung von Führungskraft

Nach dem Dieselskandal entließ VW etliche Führungskräfte. Diese zogen vor Gericht. In einem ersten Fall erklärten die Richter die Kündigung nun für unwirksam. Auch hat VW keinen Schadenersatzanspruch. Die Begründung ist eine Ohrfeige für den Autobauer.

Forderungen gegen die Ex-VW-Managerin seien unbegründet, urteilte das Gericht. (Foto: Teka77/ iStock)
 
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12. November 2019: Im Fall mutmaßlich überhöhter Bezahlung von Betriebsräten hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage gegen vier hohe ehemalige und amtierende Manager von Volkswagen erhoben. Zwei früheren Vorstandsmitgliedern sowie einem ehemaligen und einem aktuell leitenden Manager werde Untreue vorgeworfen, teilte die Behörde mit. (Foto: VW)
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Nach dem Dieselskandal ist Volkswagen am Arbeitsgericht Braunschweig mit der Kündigung und einer Schadenersatzforderung gegen eine beteiligte Managerin gescheitert. Im ersten in einer Reihe von Kündigungsschutzverfahren von entlassenen Führungskräften erklärte das Gericht am Donnerstag die Kündigung der Frau für unwirksam und wies Schadenersatzansprüche des Autobauers ab. Da VW der Frau erst 2018 gekündigt habe, drei Jahre nach Bekanntwerden ihrer Verwicklung in die Manipulationen, sei das Kündigungsrecht verwirkt gewesen. Zudem habe die Managerin nach der Aufdeckung des Dieselskandals kooperiert.

Den VW entstandenen Schaden wegen des Dieselskandals müsse sich das Unternehmen wegen grob fahrlässiger Unkenntnis des seinerzeitigen Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn zu 100 Prozent selber zuschreiben, urteilte das Gericht. Schon 2014 hätte Winterkorn demnach Maßnahmen in Hinblick auf die Manipulationssoftware ergreifen müssen. Forderungen gegen die Ex-Managerin seien unbegründet.

Die frühere Abteilungsleiterin ist eine der 39 Beschuldigten im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Braunschweig. Im April war Winterkorn gemeinsam mit vier weiteren Führungskräften unter anderem wegen schweren Betrugs angeklagt worden.

Ob Volkswagen gegen die Entscheidung beim Landesarbeitsgericht in Berufung geht, war zunächst nicht klar. Ob sich für den Autobauer aus der Entscheidung Schlüsse für die Kündigungsschutzklagen von sechs weiteren Managern ergeben, könne man erst nach Bewertung der schriftlichen Urteilsbegründung sagen, sagte ein Sprecher.

Dabei ist die Verwicklung der klagenden Manager in den Skandal jeweils unterschiedlich, wie aus der Gerichtsankündigung der noch ausstehenden Kündigungsschutzklagen hervorgeht. Während VW die Managerin, um die es am Donnerstag ging, nach dem Skandal sogar noch befördert hatte, wurde der frühere Hauptabteilungsleiter für die Dieselmotorenentwicklung und spätere Leiter des Standorts Kassel bereits 2015 freigestellt, ehe ihm 2018 gekündigt wurde.

Im Dieselskandal hatte VW Schadstoff-Grenzwerte bei Tests nur mit Software-Manipulationen eingehalten. 2015 hatten US-Behörden die Manipulationen aufgedeckt. Weltweit waren Millionen von Autos betroffen, in den USA waren es rund 600.000 Fahrzeuge des Konzerns.  (dpa/ree)

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