Auf vier wichtigen Strecken in Stuttgart soll es künftig auch für Euro-5-Diesel Fahrverbote geben. Sie sollen von 2020 an gelten, sofern die Grenzwerte für den Schadstoff Stickstoffdioxid bis dahin nicht eingehalten werden. Die grün-schwarze Landesregierung habe sich darauf geeinigt, für diesen Fall Verbote auf vier Straßenabschnitten in die nächste Version des Luftreinhalteplans aufzunehmen, sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums. Zu den ausgewählten Strecken zählt auch die Straße am besonders mit Schadstoffen belasteten Neckartor.
Flächendeckende Fahrverbote, wie es sie seit Jahresbeginn für Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und schlechter gibt, seien für Euro-5-Diesel weiter nicht vorgesehen. Zuvor hatten "Badische Zeitung" und "Südwest Presse" darüber berichtet.
Weiteres Zwangsgeld verhängt
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte erst am Donnerstag erneut ein Zwangsgeld von 10.000 Euro gegen das Land verhängt, weil es sich weigert, flächendeckende Fahrverbote einzuführen. Das Gericht bestätigte am Freitag entsprechende Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die das Zwangsgeld beantragt hatte. Die Richter hatten zuvor eine Frist bis zum 1. Juli gesetzt und die Strafe schon angedroht, falls sich das Land weiter weigert, Fahrverbote auch für Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 in den Luftreinhalteplan für Stuttgart aufzunehmen. Es war schon 2017 dazu verurteilt worden.
Das Land argumentiert, dass sich die Luft seither deutlich verbessert habe und noch weiter verbessern werde, so dass flächendeckende Verbote für Euro-5-Diesel nicht mehr notwendig seien.
Beschwerde möglich
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann das Land Beschwerde einlegen. Das hatte es schon im Fall der Androhung des Zwangsgeldes getan, war damit aber erfolglos geblieben. Auch die Richter des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim stellten damals fest, dass das Land "in einer dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit widersprechenden Weise" handle. Derzeit denkt die Regierung über eine sogenannte Abwehrklage nach, mit der sie im Erfolgsfall verhindern könnte, dass immer neue Zwangsgelder verhängt werden. Einmal hat es schon 10.000 Euro bezahlt. Das Geld geht in die Justizkasse - und bleibt damit letztlich beim Land. (dpa/swi)
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