Ex-Betriebsratschefs Rainer Einenkel hatte versucht, einen Aufsichtsratsbeschluss zur Vorbereitung der Schließung des Bochumer Opel-Werks aus formalen Gründen für nichtig erklären zu lassen.
Das lehnte der Zivilsenat wie bereits die Vorinstanz ab, wie eine Justizsprecherin am Donnerstag mitteilte.
Der Beschluss des Opel-Aufsichtsrats aus dem April 2013 sei rechtmäßig zustande gekommen, befanden die Richter.
Für die Opel-Mitarbeiter in Bochum kommt das Urteil ohnehin zu spät: Am 5. Dezember 2014 wurde dort der letzte Wagen gefertigt. Das OLG ließ eine Revision beim Bundesgerichtshof zu. (dpa)