Das Oberlandesgericht Köln hat die Berufung des VW-Konzerns gegen ein Urteil des Landgerichts Köln zurückgewiesen. Dabei ging es um die Klage eines Audi-Fahrers, dessen A4 mit Manipulationssoftware für die Abgasreinigung ausgestattet war. Der Konzern muss dem Kunden nun den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zahlen
Der Kläger hatte argumentiert, er hätte das Auto, das er gebraucht bei einem Audi-Händler erworben hatte, nicht gekauft, wenn er den tatsächlichen Schadstoffausstoß gekannt hätte. Das Software-Update, das er im Juli 2018 installieren ließ, ist seiner Ansicht nach nicht geeignet, diesen Mangel zu beheben, zudem befürchtet er negative Auswirkungen auf den Motor.
Berufung "offensichtlich unbegründet"
Das Landgericht Köln war seiner Argumentation gefolgt und hatte den Konzern am 12. April 2018 verurteilt, das Auto zurückzunehmen und dem Kläger 17.000 Euro zu bezahlen. Die Berufung gegen diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht Köln am 3. Januar 2019 "als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen", wie es in der Mitteilung des Gerichts heißt.
Ein VW-Sprecher betonte auf Nachfrage der Automobilwoche, es handle sich nicht um ein Urteil, sondern um einen Zurückweisungsbeschluss. Davon habe es bisher knapp 40 gegeben, von denen die allermeisten zugunsten von VW ausgegangen seien. Selbst beim OLG Köln hätten andere Kammern bereits gegenteilige Entscheidungen getroffen.
Der Pressesprecher des OLG Köln sagte, andere Gerichte könnten sich der Linie des OLG anschließen, seien aber nicht dazu verpflichtet.
Lesen Sie auch:
Diskussion um Abgaswerte: Viele alte Diesel aus Deutschland landen in Mittelost- und Südosteuropa
Abgasskandal: Vier ehemalige Audi-Manager in den USA angeklagt
Abgasskandal: Auch Rheinland-Pfalz verklagt VW
Aus dem Datencenter: