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Dienstag, 15. Januar 2019, 11.15 Uhr

Manager bleibt in U-Haft:
Japanisches Gericht lehnt Ghosns Freilassung auf Kaution ab

Carlos Ghosn wird nicht auf Kaution aus der Untersuchungshaft freigelassen. Ein japanisches Gericht lehnte einen entsprechenden Antrag von Ghosns Anwalt ab.

Carlos Ghosn: Der 64-Jährige muss weiter im Gefängnis bleiben. (Foto: Renault)

Der in Japan angeklagte Ex-Topmanager des Renault-Partners Nissan, Carlos Ghosn, bleibt weiter in Untersuchungshaft. Das Bezirksgericht in Tokio lehnte einen Antrag von Ghosns Anwalt auf Freilassung auf Kaution ab, wie das Gericht bekanntgab. Die Staatsanwaltschaft hatte am vergangenen Freitag neue Anklage gegen den 64-Jährigen wegen schweren Vertrauensbruchs und Verstoßes gegen Unternehmensgesetze erhoben. Bis zu einem Prozess könnten noch Monate vergehen.

Ghosn und seine kürzlich auf Kaution freigelassene frühere rechte Hand bei Nissan, Greg Kelly, waren am 19. November wegen Verstoßes gegen Börsenauflagen festgenommen worden. Seit seiner Festnahme war Ghosns Untersuchungshaft mehrmals verlängert worden. Ghosn ist Architekt der internationalen Autoallianz aus Renault, Nissan und Mitsubishi. Er hatte Nissan einst vor einer drohenden Pleite gerettet. Nur wenige Tage nach seiner Festnahme hatten ihn Nissan und kurz darauf auch Mitsubishi als Verwaltungsratschef gefeuert. (dpa-AFX/gem)

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