• Themenspezials
  • Datencenter
  • Jobs
  • ePaper
  • Nachrichten-App
  • Newsletter
  • Abo
  • Shop
  • Mediadaten
  • Kontakt
Logo automobilwoche
Automotive News:
  • Business Class
  • Nachrichten
  • Hersteller
  • Handel
  • Zulieferer
  • Showroom
  • IT
  • Karriere
  • Personalien
  • Veranstaltungen
  • Marktplatz
Video - Oliver Zipse auf dem Automobilwoche Kongress:
Werden Diesel und Benziner noch sehr lange sehen
Breakout Session auf dem Automobilwoche Kongress:
Marketing als Wettbewerbsvorteil
Video - Eröffnungsrede zum Automobilwoche Kongress:
"Globale Pandemie ist kein schwarzer Schwan"
Video - Michael Lohscheller auf dem Automobilwoche Kongress:
"Wir wollen nun rausgehen in die Welt"
Aufzeichnungen:
Webseminar zum Thema Omnichannel-Vertrieb:
Die Autobranche hat noch Nachholbedarf
Hier geht es zum Video:
Web-Seminar "Stresstest für die Supply Chain"
Aufzeichnung der Talkrunden:
"Women in Motion" mit Top-Beteiligung
Hier geht es zum Video und zu den Präsentationen:
Web-Seminar "Car Data & Infrastruktur Plattform"
Business Class Logo
Halbleiter-Engpass zieht Kreise:
Daimler drosselt Produktion auch in Bremen
Kommentar zum Umbau von Renault:
Zuversicht und Skepsis
EXKLUSIV - Renault-Chef de Meo fordert zum Umdenken auf:
"Die Händler brauchen sich keine Sorgen machen"
ANALYSE – Pkw-Nachfrage in Westeuropa:
Starker Dezember, unsichere Aussicht
Business Class-Bestellung
Weitere aktuelle Meldungen
Mangel an Halbleitern:
Kurzarbeit im VW-Werk Emden
Belebung im zweiten Quartal:
Hella warnt vor Lieferengpässen
"Erhebliche Auswirkungen":
Chipmangel bremst auch Hella
Dacia-Studie Bigster:
Großer Bruder vom Duster
De Meo will Renault zu einem Tech-Konzern umbauen:
Weniger Fett, mehr Muskeln
Wettbewerb für neue Apps:
Mercedes sucht Ideen von Programmierern
Kastenwagen:
Citroën macht den Berlingo zum E-Auto
De Meo zielt mit Kernmarke Renault gegen Volkswagen:
Wiederauferstehung des Renault 5
Newsletter-Bestellung
Aktuelle Bilder
Ford Mustang Mach-E
VW ID.4
Diese Autos müssen in die Werkstatt
Mercedes Maybach S-Klasse
Mini Vision Urbanaut
Wer kommt – wer geht?
Gewinner des Jahres 2020
Die besten Sprüche 2020
Jobs in München
Dienstag, 25. September 2018, 13.00 Uhr

Rechtsrat von Christian Genzow:
Verkaufsverbot für die Werkstatt ist umstritten

Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass ein Auto­hersteller seinen Vertragswerkstätten den Verkauf und die Bewerbung von Neufahrzeugen untersagen kann.

Von Christian Genzow
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Genzow von der Sozietät Friedrich Graf von Westphalen (Foto: FGVW)

Nach dem Urteil vom 21.8. 2018 (AZ: 3-06 O 35/17) darf ein Autohersteller seinen Vertragswerkstätten den Verkauf und die Bewerbung von Neufahrzeugen der entsprechenden Marke untersagen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und wird wahrscheinlich zur obergerichtlichen Überprüfung gestellt.

Im konkreten Fall ging es um eine Klausel in den Opel-Werkstattverträgen, die den Servicepartnern nicht nur den Verkauf von Opel-Neufahrzeugen verbietet, sondern sie auch verpflichtet, sich selbst des Verstoßes zu bezichtigen und „alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die Opel nach billigem Ermessen verlangen darf, um festzustellen, ob der Servicepartner gegen dieses Verbot verstoßen hat“.

Zwar sieht das Gericht in der Klausel durchaus eine spürbare Wettbewerbsbeschränkung, die auch von Opel so bezweckt sei. Eine kartellrechtliche Beschränkung, so das Gericht weiter, sei aber nicht gegeben. Begründung: Das selektive Vertriebssystem, welches Voraussetzung sei, existiere nur im Fahrzeughandel und eben nicht im Service. Zudem stünden Opel- Fahrzeuge nicht in Konkurrenz zu Opel-Teilen, denn ein Wettbewerbsverbot setze gleichartige Waren voraus.


Zwei Verordnungen werden vermischt

Auch die „Informations­klausel“ sei zulässig, weil Opel zunächst selbst objektive Anhaltspunkte für einen erfolgten oder drohenden Verstoß belegen müsse.

Ob diese formalen Argumente einer obergerichtlichen Überprüfung standhalten, darf zumindest bezweifelt werden. Denn das Gericht wendet nicht nur eine kartellrechtliche Verordnung an, sondern mischt zwei Verordnungen. Bemerkenswert ist zudem, dass das Gericht den Antrag des Servicepartners, diesen Rechtsstreit dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorzulegen, mit keinem Wort erwähnt. Auch vor diesem Hintergrund dürfte eine obergerichtliche Überprüfung sinnvoll sein. 

Lesen Sie auch:

Rechtsrat: Stolperstein Widerrufsbelehrung

Rechtsrat: Die engen Grenzen der Vertragsänderung

comments powered by Disqus
Crain Communications
  • Impressum / Disclaimer
  • AGB
  • Datenschutz
  • Weitere Crain-Publikationen
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Abonnement
  • Mediadaten

Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt © Crain Communications GmbH.
Unerlaubte Vervielfältigung ist untersagt. Alle Rechte beim Verlag.

Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie diese Website weiterhin nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Mehr über das Thema Datenschutz