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Donnerstag, 13. September 2018, 14.15 Uhr

Musterfeststellungsverfahren gegen VW:
"Wenn Sie darauf warten, dass VW bestraft wird, können Sie lange warten"

Robert Peres, Vorsitzender der Initiative Minderheitsaktionäre, bewertet im Gespräch mit der Automobilwoche die Erfolgsaussichten der Klage und das Instrument der Musterfeststellungsklage allgemein – und sagt, was sich ändern müsste.

Von Stefan Wimmelbücker
Robert Peres: Der Vorsitzende der Initiative Minderheitsaktionäre sieht das Musterfeststellungsverfahren kritisch. (Foto: Peres)

"Man hat die Musterfeststellungsklage so zahnlos gestaltet, dass sie eigentlich niemandem wehtut", kritisiert Robert Peres, Vorsitzender der Initiative Minderheitsaktionäre, im Gespräch mit der Automobilwoche.

Zwar könnten Verbraucher damit kostenlos und mit geringem Aufwand feststellen lassen, ob VW die Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Wenn das geschehen ist, muss aber jeder Kunde noch einmal vor Gericht ziehen, um zu klären, wie viel Schadenersatz ihm zusteht.

Zwar sei die neue Klagemöglichkeit immerhin "ein kleiner Schritt nach vorn", weil ein Einzelkläger sonst wenig Möglichkeiten habe, sich durchzusetzen. Das Verfahren könne durchaus drei bis fünf Jahre dauern. Mit dem neuen Gesetz sei das politisch Machbare erreicht worden, Peres wünscht sich aber noch einige Verbesserungen.

Als Mangel sieht er zum Beispiel, dass die Musterfeststellungsklage nur Verbrauchern offensteht, weder Anleger noch Gewerbe wie etwa Handwerker können sie nutzen. Peres plädiert hingegen für ein Gesetz für alle Kläger. Auch dass später jeder Kläger noch einmal vor Gericht ziehen muss, hält er für einen Fehler: "Eine richtige Sammelklage muss die Justiz entlasten."


VW gibt sich gelassen

Unternehmen können in Deutschland generell nicht bestraft werden, außer für Verstöße gegen das Kartellrecht. "Wenn Sie darauf warten, dass VW bestraft wird, können Sie lange warten", sagt Peres. Der Autobauer gibt sich dementsprechend entspannt: "Das Instrument der Musterfeststellungsklage ändert nichts an unserer Position: Es gibt keine Rechtsgrundlage für kundenseitige Klagen im Zusammenhang mit der Diesel-Thematik in Deutschland", heißt es in einer VW-Stellungnahme vom Mittwoch. Zudem verweist der Hersteller darauf, dass die meisten Klagen von Kunden bisher gescheitert sind. Kritiker weisen allerdings darauf hin, dass VW häufig Vergleiche geschlossen habe, wenn sich ein ungünstiges Urteil abgezeichnet habe.


"VW wird nicht um Entschädigungen herum kommen"

Bei dem Kapitalanleger-Musterverfahren, bei dem Aktionäre gegen Volkswagen klagen, wird es nach Einschätzung von Peres anders aussehen: "VW wird nicht um Entschädigungen herum kommen."

Die Kläger werden seiner Einschätzung nach aber kaum die neun Milliarden Euro bekommen, die sie einklagen wollen. Der Kurs sei schließlich in den Tagen nach Bekanntwerden des Abgas-Skandals deutlich gefallen. Seiner Einschätzung nach hätte VW schon 2008 erkennen müssen, dass die Manipulationen kursrelevante Auswirkungen haben könnten.

In den vergangenen Monaten sind immer mehr belastende Dokumente aufgetaucht, die darauf hinweisen, dass Manager des Konzerns früher als Mitte September 2015 über die Manipulationen von Diesel-Abgaswerten informiert waren und die Auswirkungen durchaus hätten einschätzen können.

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