Das Oberlandesgericht Köln hat als erstes deutsches OLG entschieden, dass ein Autohändler einen VW mit Manipulations-Software zurücknehmen muss. Wie die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lehnen und Sinnig mitteilte, handelt es sich um einen VW Eos 2.0 TDI. Der Händler muss dem Kunden den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Das OLG hat die Entscheidung des Landgerichts Köln ohne mündliche Prüfung bestätigt. Rechtsanwalt Christof Lehnen zeigte sich zufrieden: "Die von uns erstrittene Entscheidung ist richtungsweisend und hat für viele geschädigte Autokäufer auch in anderen Gerichtsverfahren bundesweit Signalwirkung."
Bisher hatte Volkswagen Niederlagen vor einem OLG immer vermieden, weil diese für andere Gerichte richtungsweisend sein könnten. Prozesse vor Oberlandesgerichten hat VW deshalb meist außergerichtlich beendet, indem man dem Kunden beispielsweise ein günstiges Angebot machte, so dass es nicht zu einer Entscheidung kam. Das überraschend Urteil zu diesem Zeitpunkt ist deshalb bedeutsam, weil Ende des Jahres die Verjährungsfrist endet - anders ausgedrückt: Bis dahin müssen Kunden mit einem manipulierten Diesel ihre Klage eingereicht haben.
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