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Dienstag, 27. Februar 2018, 12.00 Uhr

Leipziger Bundesverwaltungsgericht urteilt:
Weg für Diesel-Fahrverbote ist frei

Das Bundesverwaltungsgericht hält Fahrverbote für zulässig, damit ist der Weg für Diesel-Fahrverbote in deutschen Städten frei. Das Gericht betont aber den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Diesel-Fahrverbote sind nun möglich. (Foto: BMU)
Diesel-Fahrverbote sind nun möglich. (Foto: BMU)

Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hat über die Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten entschieden. Das Urteil lautet: Fahrverbote sind möglich, weil sie nach geltendem Recht grundsätzlich zulässig seien.

Die beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen, so das Urteil. Revisionen gegen Urteile der Vorinstanzen wurden zurückgewiesen.

Das Urteil sieht zudem Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung von Fahrverboten vor. In Stuttgart seien Fahrverbote nicht vor dem 1. September 2019 möglich. (Hier geht's zur Deutschlandkarte der Städte, in denen Fahrverbote drohen.)

Außerdem solle es Ausnahmeregelungen etwa für Handwerker geben. Es gebe aber keine finanzielle Ausgleichspflicht. "Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen", sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher. Die zuständigen Landesbehörden hätten es in der Hand, einen "Flickenteppich" zu verhindern.

Die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf hatten entschieden, Luftreinhaltepläne müssten verschärft werden - dabei seien auch Fahrverbote in Betracht zu ziehen. Die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen argumentierten dagegen, es brauche eine neue bundesweite Rechtsgrundlage. Diese Auffassung wiesen die Richter in Leipzig nun zurück.

Deutschland hat wegen der Luftverschmutzung in Städten auch Ärger mit der EU. Die EU-Kommission hatte die bisherigen Anstrengungen für bessere Luft als nicht ausreichend kritisiert und die schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte gefordert - andernfalls droht eine Klage gegen Deutschland beim EuGH.

Das Stuttgarter Gericht hatte Fahrverbote für Dieselautos dabei als "effektivste" Maßnahme bezeichnet. Das Düsseldorfer Gericht urteilte, Fahrverbote müssten "ernstlich geprüft" werden. Die Bundesländer wiederum argumentieren, es gebe Rechtsunsicherheiten, und es fehle eine bundesweit einheitliche Regelung.

Am Wochenende war bekannt geworden, dass die Bundesregierung noch in diesem Jahr über die Straßenverkehrsordnung eine neue Rechtsgrundlage für Kommunen schaffen will, um Fahrverbote für einzelne Straßen zu erlassen. Die Städte fordern stattdessen eine bundesweit einheitliche Regelung wie eine "blaue Plakette" für relativ saubere Autos, mit der Fahrverbote sich auch einfacher kontrollieren ließen. Die Bundesregierung lehnt die Einführung einer solchen Plakette bisher ab.


VDA meint, es wäre auch anders gegangen

VDA-Präsident Wissmann hatte wenige Stunden vor der Urteilsverkündung noch betont, die ambitionierten Vorgaben zur Luftqualität in den deutschen Städten könnten auch ohne Fahrverbote erreicht werden. Die Frage der Luftqualität werde sich mittelfristig lösen, wenn mehr Fahrzeuge mit neuen Abgasstandards in die Fuhrparks kommen.

Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) sieht auf seine Stadt durch die drohenden Fahrverbote eine nahezu unlösbare Aufgabe zukommen. "Das wird ein dramatischer administrativer Aufwand, einzelne Straßenzüge für bestimmte Diesel-Fahrzeuge zu sperren. Man muss sich nur den Schilderwald vorstellen", sagte das Stadtoberhaupt am Dienstag vor dem Entscheid des Leipziger Bundesverwaltungsgericht dem TV-Sender phoenix.

Hinzu kämen zahlreiche Ausnahmegenehmigungen für Einsatzfahrzeuge und Pflegedienste. "Und vollziehen lässt sich das Ganze auch nicht. Denn man sieht den Fahrzeugen nicht an, ob sie zugelassen sind oder nicht, so lange es die Blaue Plakette nicht gibt", sagte Geisel weiter. Bei jedem Fahrzeug müssten die Papiere überprüft werden.

Der Düsseldorfer Oberbürgermeister sieht klar die Bundesregierung und die Automobilindustrie in der Pflicht: "Wir sind dafür nicht verantwortlich", betonte Geisel. "Würden die Fahrzeuge das halten, was sie versprochen haben, dann würde es das ganze Problem nicht geben." Weitere Reaktionen auf das Urteil lesen Sie hier


Wo nun Fahrverbote drohen

In insgesamt 37 deutschen Städten sind die Grenzwerte für Stickoxide deutlich überschritten.

In diesen Städten drohen nun Fahrverbote, um die Grenzwerte schnellstmöglich wieder einzuhalten.

Hier geht's zur Deutschlandkarte der Städte, in denen Fahrverbote drohen.

Konkret wurde über die Städte Stuttgart und Düsseldorf verhandelt. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Sie hatte auf deutlich überhöhte Stickoxid-Werte verwiesen und Maßnahmen zur Luftreinhaltung gefordert. Ursache für die überhöhten Stickoxidwerte sind nach Studien des Umweltbundesamt Diesel-Fahrzeuge. (dpa/ree)

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DOKUMENTATION: Die vollständige Mitteilung des Gerichts im Wortlaut

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DEUTSCHLANDKARTE: In welchen Städten Fahrverbote drohen

Der Diesel in 7 Grafiken

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