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Dienstag, 27. Februar 2018, 13.30 Uhr

Kommentar zum Richterspruch in Leipzig:
Die Zeit läuft für die Dieselfahrer

Die Kommunen können ab sofort Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen. Dennoch ist Gelassenheit angebracht. Denn die Umsetzung wird dauern, während die Schadstoffbelastung weiter sinkt.

Von Michael Gerster
Feinstaubalarm in Stuttgart: Bis die Städte eine Regelung für Fahrverbote gefunden haben, die auch vor Gericht Bestand hat, dürfte noch einige Zeit vergehen. (Foto: dpa)
Feinstaubalarm in Stuttgart: Bis die Städte eine Regelung für Fahrverbote gefunden haben, die auch vor Gericht Bestand hat, dürfte noch einige Zeit vergehen. (Foto: dpa)

Mit seinem Urteil hat das Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig den Weg für Fahrverbote in den Städten frei gemacht. Die Kommunen können nun Einfahrtbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge erlassen, ohne dass es dafür einer bundeseinheitlichen Regelung wie etwa einer Blauen Plakette bedürfe, argumentierte der Richter – und folgte damit der Haltung beispielsweise des Verwaltungsgerichts Stuttgarts, gegen das Baden-Württemberg mit der Sprungrevision vorgegangen war. Nun ist klar: Ein einfaches Verbotsschild mit Zusatzinformation ist ausreichend, um die ausgeschlossene Fahrzeuggruppe zu kennzeichnen.  

Doch bevor nun alle Dieselfahrer ihre Autos auf den Schrottplatz fahren, sollten sie die Folgen gelassen abwarten. Denn das Urteil ist das eine, die Umsetzung aber etwas ganz anderes. So müssen die Länder und Kommunen nun ihre Luftreinhaltepläne überarbeiten. Über die Details der Fahrverbote wird wohl lange gerungen werden. So bedarf es vieler Ausnahmen etwa für Krankentransporte, Behördenfahrzeuge oder Handwerker. Zum anderen aber muss die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gewährleistet sein, damit diese auch möglichen Klagen von Dieselfahrern standhält. Übergangsfristen sind wahrscheinlich. Bevor wirklich etwas passiert, dürften viele Monate, wenn nicht gar noch Jahre ins Land ziehen. In Stuttgart sollen nach dem Willen der Richter Euro-5-Diesel etwa nicht vor 1. September 2019 ausgeschlossen werden. Möglich ist auch, dass sich der Bund doch noch bewegt und eine einheitliche Regelung erlässt.


Flottenerneuerung greift

Die Zeit läuft also zugunsten der Dieselfahrer. Schon in den vergangenen Monaten hat sich gezeigt, dass die Flottenerneuerung durch die Umweltprämie vieler Hersteller voranschreitet und die Schadstoffkonzentration etwa am berühmten Stuttgarter Neckartor bereits deutlich zurückgegangen ist. Zudem dürfte sich auch die von den Herstellern beim Diesel-Gipfel im vergangenen August zugesagte freiwillige Software-Nachbesserung von Millionen Dieselfahrzeugen bald bemerkbar machen. Sollte die Verbesserung der Luftqualität in dem Tempo voranschreiten wie in den vergangenen Monaten, dürfte sich das Problem der Stickoxid- und Feinstaubbelastung bald in Wohlgefallen aufgelöst haben. Fahrverbote wird es also, wenn überhaupt, vermutlich nur für eine kurze Zeit und eventuell nur auf wenigen Strecken und an wenigen Tagen im Jahr geben. Wer seinen Euro-5-Diesel partout behalten will, der muss dann im fraglichen Zeitraum öffentliche Verkehrsmittel oder Car-Sharing-Angebote nutzen. Es soll Menschen geben, die das schon heute täglich tun.

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