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Freitag, 08. Dezember 2017, 10.30 Uhr

Nach der Verurteilung:
VW-Manager Schmidt soll Kündigung drohen

Der Volkswagen-Konzern will einem Medienbericht zufolge Oliver Schmidt kündigen. Der Manager wurde in den USA im Zuge des Dieselskandals gerade zu sieben Jahren Haft verurteilt.

VW-Manager Oliver Schmidt. Angeblich droht ihm die Entlassung. (Foto: VW)
 
VW-Konzern: Wen die Behörden...
12. November 2019: Im Fall mutmaßlich überhöhter Bezahlung von Betriebsräten hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage gegen vier hohe ehemalige und amtierende Manager von Volkswagen erhoben. Zwei früheren Vorstandsmitgliedern sowie einem ehemaligen und einem aktuell leitenden Manager werde Untreue vorgeworfen, teilte die Behörde mit. (Foto: VW)
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Nach einem Bericht der "Bild-"Zeitung droht VW-Manager Oliver Schmidt die Kündigung. Der ehemalige Leiter des US-Umweltbüros wurde von einem US-Gericht zu sieben Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 400.000 Dollar wegen Verschwörung zum Betrug und Verstoßes gegen Umweltgesetze verurteilt. Schmidt hatte zwischen Februar 2012 und März 2015 das Büro für Umweltfragen in den Vereinigten Staaten geleitet. Das Gericht sah es als erweisen an, dass er sich der Verschwörung zum Betrug und Verstoßes gegen Umweltgesetze schuldig gemacht hatte.

Mit der nun im Raum stehenden Kündigung würde der 48-Jährige auch seinen Anspruch auf Betriebsrente verlieren. VW wollte sich gegenüber der Zeitung unter Verweis auf die Persönlichkeitsrechte des Managers zum konkreten Fall nicht äußern. Auf Anfrage der Automobilwoche teilte der Konzern mit: „Grundsätzlich gilt: bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen von Beschäftigten, zumal im Falle strafgerichtlicher Verurteilungen, müssen zwingend auch arbeitsrechtliche Maßnahmen geprüft werden. Das ist integraler Bestandteil der Compliance-Pflicht jedes Unternehmens. Die Volkswagen AG prüft die angemessenen Maßnahmen in solchen Fällen sehr sorgfältig und nach eingehender Würdigung des spezifischen Sachverhalts.
Auch über weitergehende Maßnahmen wie die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen durch das Unternehmen wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte entschieden.“

Die USA haben insgesamt sechs internationale Haftbefehle gegen deutsche Manager ausgestellt. Darunter ist etwa der ehemalige Entwicklungschef der Marke VW, Heinz-Jakob Neußer. Da Deutschland nicht an die USA ausliefert, droht den Beschuldigten aber keine unmittelbare Gefahr.

Die ebenfalls in die Diesel-Affäre verstrickte VW-Tochter Audi hat bereits im Februar vier Ingenieure entlassen, darunter den ehemaligen Leiter der Motorenentwicklung. Er war zu diesem Zeitpunkt bereits seit anderthalb Jahren beurlaubt und hatte auf Wiedereinstellung geklagt. Bei einem der drei anderen handelt um den ehemaligen Chef der Abgasnachbehandlung in den USA. (ree)

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