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Donnerstag, 07. Dezember 2017, 11.15 Uhr

Interview im VW-Intranet:
Rechtsexperte klärt über aktuellen Stand auf

Der VW-Konzern kommt nicht zur Ruhe. Gerade wurde ein Ex-Manager zu einer Haftstrafe in den USA verurteilt. Immer wieder gibt es solche Phasen, in denen Mitarbeiter gehäuft mit unangenehmen Fragen zur Dieselkrise aus dem Bekanntenkreis rechnen müssen. Mit Experteninterviews bemüht sich der Konzern um Aufklärung.

VW-Zentrale in Wolfsburg: Der Abgas-Skandal ist noch nicht ausgestanden. (Foto: VW)
VW-Zentrale in Wolfsburg: Der Abgas-Skandal ist noch nicht ausgestanden. (Foto: VW)
 
VW-Konzern: Wen die Behörden...
12. November 2019: Im Fall mutmaßlich überhöhter Bezahlung von Betriebsräten hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage gegen vier hohe ehemalige und amtierende Manager von Volkswagen erhoben. Zwei früheren Vorstandsmitgliedern sowie einem ehemaligen und einem aktuell leitenden Manager werde Untreue vorgeworfen, teilte die Behörde mit. (Foto: VW)
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Der Volkswagen-Konzern ist darum bemüht, mehr als zwei Jahre nach dem Ausbruch des Abgas-Skandals zurück zur Normalität zu finden. Aber das ist nicht leicht: Gerade erst ist in den USA der ehemalige VW-Manager Oliver Schmidt zu einer langjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Es sind solche und ähnliche Anlässe, zu denen sich VW-Mitarbeiter immer wieder mit unangenehmen Fragen im Freundes- und Bekanntenkreis konfrontiert sehen. Nur eines der Dauerthemen: Warum hat der Konzern bis heute keinen Jones-Day-Bericht veröffentlicht?

Um aufzuklären und  den Mitarbeitern ein Stück Sicherheit zu geben, hat VW im firmeninternen Netzwerk kürzlich ein Interview veröffentlicht: Rechtsanwalt Michael Arnold erklärt im Gespräch mit Betriebsratschef Bernd Osterloh rechtliche Hintergründe der Dieselkrise.


"Statement of Facts" soll nicht widersprochen werden

Daraus geht etwa hervor, dass viele Mitarbeiter gern mehr darüber wüssten, was die Kanzlei Jones Day im Auftrag des VW-Aufsichtsrats herausgefunden habe. Doch das sei schwierig – aus bestimmten Gründen.

"Einer der Schlüsselbegriffe ist dabei das so genannte 'Statement of Facts', das Bestandteil einer Vergleichsvereinbarung mit dem US-amerikanischen Justizministerium ist", wird der Rechtsanwalt in dem Text zitiert: "Es gibt Erkenntnisse und Fakten über die Dieselthematik wieder, die aus Sicht der US-Behörden relevant sind. In der Vergleichsvereinbarung hat sich Volkswagen unter anderem verpflichtet, bei der Darstellung des Sachverhalts nicht dem Statement of Facts zu widersprechen. Daran muss sich das Unternehmen halten, sonst drohen massive Strafzahlungen."


"Sehr gutes" Zeugnis für den Aufsichtsrat

Auch die Frage nach möglichen Schadensersatzansprüchen gegen ehemalige Manager werde unter den Mitarbeitern häufig diskutiert. Der Aufsichtsrat prüfe laufend, ob solche Ansprüche gegen Vorstandsmitglieder bestehen und ob er sie geltend macht, heißt es dazu. Er entscheide dabei ohne Ansehen von Personen und orientiere sich allein am Wohl der Volkswagen AG.

Ohnehin, so steht es in dem Interview, würde der Anwalt dem VW-Aufsichtsrat vor dem Hintergrund des Abgas-Skandals "ein sehr gutes" Zeugnis ausstellen. "Der Aufsichtsrat hat sich mit außergewöhnlichem Einsatz und größter Sorgfalt mit allen Themen rund um die Dieselthematik beschäftigt." Man habe "zahlreiche wichtige Maßnahmen" eingeleitet, um die "Weichen für eine sorgfältige Aufklärung" zu stellen.

Dazu zähle unter anderem die Beauftragung von Jones Day sowie die Einrichtung des Sonderausschusses Dieselmotoren. "Schon im Oktober 2015 wurde zudem mit dem Ressort Integrität und Recht ein neuer Vorstandsbereich geschaffen. Das zeigt, wie ernst es dem Unternehmen mit der Aufarbeitung und Neuausrichtung ist." (mer)

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