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Mittwoch, 15. November 2017, 09.30 Uhr

Volkswagen bekräftigt:
Betriebsratsvergütung entspricht den Vorgaben

Nach der Durchsuchung der Büros von VW-Managern wegen möglicherweise zu hoher Zahlungen an Betriebsräte hat Volkswagen die betreffenden Regelungen verteidigt.

Karlheinz Blessing: Unter anderem soll der VW-Personalvorstand dafür verantwortlich sein, dass VW-Gesamtbetriebsratschef Bernd Osterloh über Jahre ein zu hohes Gehalt kassiert hat. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt wegen des Verdachts auf Untreue. (Foto: VW)
 
VW-Konzern: Wen die Behörden...
12. November 2019: Im Fall mutmaßlich überhöhter Bezahlung von Betriebsräten hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage gegen vier hohe ehemalige und amtierende Manager von Volkswagen erhoben. Zwei früheren Vorstandsmitgliedern sowie einem ehemaligen und einem aktuell leitenden Manager werde Untreue vorgeworfen, teilte die Behörde mit. (Foto: VW)
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Das Unternehmen halte sich bei der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern an die Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes, sagte ein Konzernsprecher. Schon vor Monaten habe ein externer Sachverständiger die Bestimmung der Bezüge von Betriebsratschef Bernd Osterloh überprüft.

Man gehe daher davon aus, dass die Vergütung "in jeder Hinsicht mit den rechtlichen Vorgaben im Einklang steht". Dies gelte auch für steuerrechtliche Fragen.

Am Dienstag hatten Ermittler Büros der Führungsspitze von Volkswagen wegen Untreueverdachts gegen Manager durchsucht. An den Aktionen waren neben Staatsanwälten auch Fahnder von Finanzbehörden beteiligt.

Durchsucht wurden Räume von Personalvorstand Karlheinz Blessing und Finanzvorstand Frank Witter. Vor einem halben Jahr hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig mitgeteilt, dass sie "ein Verfahren wegen des Anfangsverdachts der Untreue im Zusammenhang mit der Aufwandsentschädigung für Betriebsratstätigkeit" startete. Damals sollen angeblich überhöhte Bezüge Osterlohs den Anstoß gegeben haben. (dpa)

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