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Sonntag, 17. September 2017, 18.00 Uhr

Zwei Jahre Abgas-Skandal:
Juristisches Dickicht lichtet sich für VW nur langsam

VW will mit neuen Modellen, Antriebstechniken und Dienstleistungen endlich nach vorn blicken. Ganz abstreifen lassen sich die Folgen des Abgas-Skandals aber immer noch nicht. Rechtlich gibt es nach wie vor jede Menge Konfliktstoff – wohl für Jahre.

Justitia: Volkswagen hat im Abgas-Skandal rechtlich viel um die Ohren. (Foto: Teka77/iStock)
 
VW-Konzern: Wen die Behörden...
12. November 2019: Im Fall mutmaßlich überhöhter Bezahlung von Betriebsräten hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage gegen vier hohe ehemalige und amtierende Manager von Volkswagen erhoben. Zwei früheren Vorstandsmitgliedern sowie einem ehemaligen und einem aktuell leitenden Manager werde Untreue vorgeworfen, teilte die Behörde mit. (Foto: VW)
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Es ist und bleibt ein juristischer Großkampf an mehreren Fronten, selbst wenn es zuletzt hier und da ein wenig voranging. Vor zwei Jahren begann der VW-Skandal, im Laufe der Zeit weitete sich "Dieselgate" zu einer Vertrauenskrise für die gesamte Autobranche aus. Die Wolfsburger haben rechtlich viel um die Ohren:


1. Zivilklagen

Viele Autobesitzer, die einen manipulierten Diesel aus der VW-Gruppe fahren, verlangen auch in Deutschland und Europa Entschädigung. In den USA erreichte der Konzern für Hunderttausende betroffene Autos einen Vergleich - allein bei den 2,0-Liter-Wagen kostet VW das 14,7 Milliarden Dollar. Händler und US-Bundesstaaten klagten ebenfalls. Auch ein Vergleich für größere 3,0-Liter-Motoren (1,2 Milliarden Dollar) wurde vom zuständigen US-Richter genehmigt.

In Deutschland entschieden verschiedene Gerichte: Die Manipulationen bedeuten keine Pflicht zur Kaufpreis-Erstattung. Das Landgericht Braunschweig beschloss zudem, die Schadenersatz-Klage eines Kunden vorerst nicht an den Europäischen Gerichtshof weiterzugeben. Man findet aber auch andere Urteile. Hintergrund ist meist die Frage, ob die Fälschungs-Software ein so großer Mangel ist, dass Kunden vom Kauf zurücktreten können. Deutschlandweit gibt es über 1000 Klagen.

Das Thema Verbraucherentschädigung kochte auch im Bundestagswahlkampf hoch - sogenannte Musterfeststellungsklagen, bei denen viele Kunden sich gegen Konzerne zusammentun können, gibt es hierzulande aber noch nicht. Spannend bleibt die Frage der Verjährung: Ein Zugeständnis von VW, mögliche Kundenansprüche auch nach dem Ende normaler Garantien weiter zu beachten, läuft zum Jahresende aus. Verbraucherschützer kritisieren dies, Volkswagen verspricht jedoch "kundenindividuelle Lösungen", falls weiter Bedarf an Nachbesserungen an Autos besteht.


2. Aktionärsklagen

Zahlreiche Anleger fordern Schadenersatz, weil sie nach Bekanntwerden von «Dieselgate» im September 2015 zunächst hohe Wertverluste bei Aktien und Anleihen hinnehmen mussten. Diese solle ihnen VW erstatten. Ihr Argument: Das Management hätte den Kapitalmarkt deutlich früher über die Probleme informieren müssen.

Entsprechende Vorwürfe der Marktmanipulation haben auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf den Plan gerufen, sie ermittelt gegen VW-Konzernchef Matthias Müller. Dabei geht es um dessen Amt im Vorstand der Porsche SE, dem Haupteigner von Volkswagen. Auch Müllers Vorgänger Martin Winterkorn sowie der Ex-VW-Finanzvorstand und heutige VW-Chefaufseher Hans Dieter Pötsch sind im Visier. Zuvor hatten schon die Braunschweiger Strafverfolger solche Untersuchungen gestartet - dort außerdem gegen den VW-Kernmarken-Chef Herbert Diess. Volkswagen ist der Überzeugung, alle Regeln eingehalten zu haben.

Das Volumen der bisherigen Anlegerklagen geht bereits in die Milliarden. Am Landgericht Braunschweig soll hierzu ein sogenanntes Kapitalanleger-Musterverfahren laufen, in dem ähnliche Ansprüche aus inzwischen gut 1500 Einzelklagen stellvertretend gebündelt verhandelt werden können. Die Sparkassen-Fondstochter Deka Investment wird dabei Musterklägerin. Das Verfahren könnte sich über Jahre hinziehen.


3. Strafrechtliche Ermittlungen jenseits von Marktmanipulation

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt zudem wegen des Verdachts auf Betrug. Allein hier geht es - einschließlich eines Verfahrens gegen Winterkorn - um fast 40 Beschuldigte. Gegen 6 weitere Personen laufen Untersuchungen im Zusammenhang mit falschen CO2-Angaben. Hinzu kommen Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter, der zum Löschen von Daten aufgerufen haben soll. Anklagen gibt es bisher nicht.

In den USA ist die strafrechtliche Aufarbeitung schon weiter. Ende August wurde dort erstmals ein VW-Mitarbeiter wegen seiner Rolle im Abgas-Skandal zur Rechenschaft gezogen: Ein Detroiter Gericht brummte dem Ingenieur James Liang eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und vier Monaten sowie eine Geldbuße von 200.000 Dollar auf. Unabhängig vom Vorgehen der Justiz gegen einzelne Verdächtige bildete ein vom FBI erarbeitetes "Statement of Facts" die Grundlage für einen 4,3 Milliarden Dollar schweren Vergleich in strafrechtlichen Fragen.

Mit Oliver Schmidt, der im Januar in Miami vom FBI festgenommen wurde, sitzt ein weiterer Manager in Untersuchungshaft. Fünf weitere Mitarbeiter sind in den USA angeklagt - darunter der ehemalige Entwicklungschef der Marke VW, Heinz-Jakob Neußer. Auch in anderen Ländern laufen Untersuchungen. In Deutschland ermitteln Staatsanwälte überdies gegen Mitarbeiter der Volkswagen-Töchter Porsche und Audi. (Jan Petermann, dpa)

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