Das neue Carsharinggesetz der tritt offiziell am heutigen 1. September in Kraft. "Unklar ist jedoch, wann die praktische Umsetzung wirklich beginnen kann", kritisiert der Bundesverband CarSharing. Denn in nachfolgenden Verordnungen zum Gesetz müssten erst noch Dinge, wie die Kennzeichnung der Fahrzeuge, die nötigen Verkehrszeichen zur Einrichtung reservierter Stellplätze im Straßenraum sowie die Vergabekriterien für Stellplätze definiert werden.
"Einen Termin für die Veröffentlichung dieser Verordnungen hat das zuständige BMVI bisher auch auf Nachfrage nicht genannt", kritisiert Willi Loose, Geschäftsführer des Bundesverband CarSharing. Viele Länder und Kommunen hätten ein wachsendes Interesse daran, die Verkehrswende endlich voranzubringen. Es sei unverständlich, "dass das Bundesverkehrsministerium die Regeln für die praktische Umsetzung des Carsharinggesetzes nun nicht zügig definiert", so Loose. Loose weist darauf hin, dass Kommunen trotzdem bereits jetzt in Aktion treten können:
„Das Carsharinggesetz bestimmt, dass die Einrichtung stationsbasierter CarSharing-Stellplätze per Sondernutzung geschieht. Für Straßen in kommunaler Hoheit reicht daher eine Ergänzung der kommunalen Sondernutzungs-Satzungen, um diese Stellplätze rechtssicher einzurichten. Die Kommunen sind frei, in diesem Punkt sofort zu handeln.“ (ree)
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