Das Landgericht Braunschweig hat im Prozess um Schadenersatz für betrogene VW-Kunden wie erwartet zugunsten des Konzerns geurteilt. Selbst der Rechtsdienstleister MyRight, der gemeinsam mit der Kanzlei Hausfeld die Klage eingereicht hatte, war schon vorher von diesem Ergebnis ausgegangen. Anwalt Christopher Rother von Hausfeld hatte für diesen Fall schon vorher angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.
Eigenen Angaben zufolge vertritt MyRight mehr als 100.000 vom Abgas-Skandal betroffene VW-Kunden. Der Dienstleister ist der Ansicht, dass mit der Installation der verbotenen Software die Betriebserlaubnis der Fahrzeuge erloschen ist. Sollte das Gericht dieser Auffassung folgen, dürften die Fahrzeuge nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren. MyRight fordert im Namen der Kunden eine Rücknahme der Fahrzeuge und die Erstattung des vollen Kaufpreises.
Keine Abkürzung zum EuGH
Das Gericht wies den Antrag von MyRight ab, maßgebliche Rechtsfragen vom Europäischen Gerichtshof klären zu lassen und das Verfahren dadurch zu beschleunigen. Die Möglichkeit dazu sei zwar vorhanden, es gebe aber keinen Anlass, so die Kammer. Auch nach einer Auslegung durch den EuGH müssten wichtige Fragen von nationalen Gerichten entschieden werden. Rother ist der Meinung, dass der Skandal vor den EuGH gehört. Der Fall kan nach wie vor dort landen, MyRight muss jetzt nur durch alle Instanzen gehen, was entsprechend länger dauert.
VW hat zugegeben, in weltweit elf Millionen Dieselfahrzeuge eine Software zur Manipulation der Abgaswerte installiert zu haben, die dafür sorgt, dass die geltenden Abgaswerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Während der Konzern in den USA seine Schuld eingestanden hat und mehr als 20 Milliarden Dollar für Entschädigungen und Schadenersatz gezahlt hat, beruft er sich in Europa auf eine andere Rechtsordnung und weigert sich, seinen betrogenen Kunden entgegen zu kommen. (Mit Material von dpa)
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