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Freitag, 23. Juni 2017, 15.30 Uhr

Interpol soll USA bei Suche nach VW-Managern helfen:
Was die "Rote Notiz" bedeutet

Reisen ins Ausland sind für einige ehemalige VW-Manager derzeit nicht empfehlenswert. Interpol hat sie betreffend eine "Rote Notiz" verschickt.

Volkswagen: Interpol hat im Falle der VW-Manager eine "Rote Notiz" verschickt. Sie ist eine Bitte, den Gesuchten vorläufig festzunehmen, mit dem Ziel einer Auslieferung. Sie ist kein internationaler Haftbefehl.
(Foto: Volkswagen)
 
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Die Bilder bleiben im Gedächtnis: Ein VW-Manager, vorgeführt und von der Polizei bei der Inhaftierung abgelichtet, ein sogenannter "Mugshot", wie es im oft hemdsärmeligen US-Justizjargon heißt. Im Januar war das, just zur größten US-Automesse in Detroit, als VW den Neuanfang auf dem für die Wolfsburger so schwierigen und verlustreichen Markt starten wollte. Kurze Zeit später trat die damalige Justizministerin Loretta Lynch vor die Presse und tat eine Einigung mit VW in strafrechtlichen Ermittlungen kund. Solche öffentlichen Bilder sollen sagen: Wir kommen voran. Und an die Adresse von Straftätern: Wir kriegen euch.

Nun ließ die US-Justiz nach Recherchen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR die Fahndung nach fünf weiteren Managern auch international ausschreiben. Auch wenn die US-Behörden den Schritt bisher nicht öffentlich bestätigen: Irgendwie hat die Geschichte ans Licht gefunden.

Volkswagen hatte bereits im September 2015 zugegeben, bei den Abgastests seiner Dieselautos in den USA betrogen zu haben. Mit der Beilegung strafrechtlicher Ermittlungen kam Anfang dieses Jahres - neben den dafür hinzublätternden Milliarden - etwas Entscheidendes hinzu: Ein Schuldanerkenntnis, das auch die Namen von sechs VW-Managern beinhaltete. Das US-Justizministerium machte die Namen damals öffentlich, im sogenannten "Statement of Facts", einer Sammlung der von VW und US-Justiz anerkannten Tatsachen, wurde darauf jedoch verzichtet.


Interpol verschickte "Rote Notiz" an 190 Mitgliedstaaten

Nun stehen sie wieder im Rampenlicht. Mindestens zwei der fünf nun weltweit Gesuchten sind ehemalige Top-Manager von VW. Heinz-Jakob Neußer, einer von ihnen, war Entwicklungsvorstand der Kernmarke VW. Für seine Anwältin ist der Schritt der US-Justiz keine Überraschung, sondern "erwartbare Konsequenz".

Für andere ist es hingegen ein Signal, dass die amerikanischen Ermittlungsbehörden nicht locker lassen und sich nicht mit den Milliarden-Geldbußen zufrieden geben. Die Vorwürfe wiegen schwer: Den Managern werden Verschwörung zum Betrug und Verstoß gegen US-Umweltregeln vorgehalten. Verlassen sie Deutschland, laufen sie Gefahr, an die USA ausgeliefert zu werden. In der Heimat selbst sind die deutschen Staatsbürger dem Grundgesetz nach davor geschützt.

Wenn die Polizei eines Landes einen Verdächtigen international zur Fahndung ausschreiben will, verschickt die internationale Polizeiorganisation Interpol eine sogenannte "Red Notice" an alle ihre 190 Mitgliedstaaten.

Eine "Rote Notiz" ist eine Bitte, den Gesuchten vorläufig festzunehmen, mit dem Ziel einer Auslieferung. Sie ist kein internationaler Haftbefehl: "Interpol kann nicht darauf bestehen oder einen Mitgliedstaat dazu zwingen, eine Person festzunehmen, die Gegenstand einer Roten Notiz ist", teilte die Behörde mit. Sie verbreitet lediglich einen Steckbrief sowie Angaben zum nationalen Haftbefehl - jeder Mitgliedstaat entscheidet dann selbst, wie er damit umgeht.

Die meisten "Roten Notizen" sind nichtöffentlich und werden nur an die Behörden verschickt. Ein Staat kann jedoch auch darum bitten, eine Fahndung öffentlich zu machen - dann stellt Interpol Steckbriefe auf seiner Internetseite ein.

 


Keine Kaution für inhaftierten VW-Manager

Auch in Deutschland wird weiter gegen aktuelle und ehemalige VW-Mitarbeiter ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat Dutzende im Verdacht, von den jahrelangen Diesel-Betrügereien gewusst oder daran mitgewirkt zu haben - oder die Aktionäre zu spät über das Ausmaß der Affäre informiert zu haben. Die Ermittlungen dürften aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen, bis sie womöglich in Anklagen münden.

Die US-Justiz geht auf jeden Fall wenig zimperlich mit Beschuldigten um. Erst letzten Monat lehnte ein Gericht die Berufung eines Kautionsantrags eines bereits inhaftierten Ex-VW-Managers ab. Selbst Empfehlungsschreiben von Freunden und Verwandten sowie das Angebot, 1,6 Millionen Dollar an Sicherheiten zu hinterlegen, hatten dem Gericht in erster Instanz nicht gereicht. (dpa)

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