• Themenspezials
  • Datencenter
  • Jobs
  • ePaper
  • Nachrichten-App
  • Newsletter
  • Abo
  • Shop
  • Mediadaten
  • Kontakt
Logo automobilwoche
Automotive News:
  • Business Class
  • Nachrichten
  • Hersteller
  • Handel
  • Zulieferer
  • Showroom
  • IT
  • Karriere
  • Personalien
  • Veranstaltungen
  • Marktplatz
Business Class Logo
Produktionsstart von DBX in Wales:
Aston Martin startet SUV-Offensive
Weltweiter Halbleitermarkt:
Warum sich die Automobilindustrie abkoppelt
Studie zu Volocopter:
So viel sollte ein Flugtaxi kosten
ANALYSE - Deutscher Pkw-Markt im November 2019:
Gewerbliche Zulassungen treiben die Neuzulassungen
Jobs in München
Weitere aktuelle Meldungen
Im Sammeltaxi durch die Stadt:
Was bringt Ridepooling wirklich?
Neu im Datencenter:
Die Top 30 Modelle in Deutschland im November
Neu im Datencenter:
Alternative Antriebe, CO2-Ausstoß, Marktanteile
CES 2020:
Das zeigen deutsche Unternehmen in Las Vegas
Absatz im November:
Mercedes legt auf allen Märkten zu
Absatz im November:
BMW profitiert von China und SUVs
November-Absatz:
Audi verkauft mehr Autos als im Vorjahr
Schub für Tesla:
China setzt Model 3 auf Empfehlungsliste
Newsletter-Bestellung
Umfrage der Woche
Ergebnisse früherer Umfragen der Woche
Aktuelle Bilder
Jaguar F-Type
Diese E-Autos kommen 2020
Diese Autos müssen zurück in die Werkstatt
Sparpläne der Hersteller und Zulieferer
Tesla Cybertruck
Von Chinesen übernommene deutsche Zulieferer
Die besten Sprüche 2019
Wer kommt - wer geht
Sonntag, 30. April 2017, 12.00 Uhr

Abgas-Skandal in den USA:
Urteil gegen VW-Ingenieur erst am 26. Juli

Das erste Urteil in den USA gegen einen VW-Mitarbeiter im Abgas-Skandal ist vom 3. Mai auf den 26. Juli verschoben worden. Als Höchststrafe drohen dem geständigen Ingenieur fünf Jahre Haft und 250.000 US-Dollar Geldstrafe.

Abgas-Skandal in den USA: Das erste Urteil gegen einen VW-Mitarbeiter wird am 26. Juli gefällt. (Foto: VW)
 
VW-Konzern: Wen die Behörden...
Herbert Diess: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat den amtierenden Volkswagen-Konzernchef am 24. Juli 2019 wegen Marktmanipulation angeklagt. Ihm, Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch, und dem Ex-Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn wird vorgeworfen, Anleger im Jahr 2015
Weitere aktuelle Galerien:

Detroit. Im Abgas-Skandal soll das erste Urteil in den USA gegen einen VW-Mitarbeiter nun am 26. Juli verkündet werden. Der Termin sei verschoben worden, teilte Gero von Pelchrzim, der Anwalt des Ingenieurs, am Sonntag mit. Zuvor hatte die "Bild am Sonntag" darüber berichtet. Eigentlich wollte Richter Sean F. Cox in Detroit sein Urteil an diesem Mittwoch verkünden. Die Verteidigung habe die Verlegung beantragt, da ihr Prozessunterlagen nicht rechtzeitig vorgelegt worden seien.


Als Kronzeuge ausgesagt

Der VW-Ingenieur war im Juni 2016 festgenommen worden und hatte seitdem als Kronzeuge mit den Behörden zusammengearbeitet. Er habe vor dem Bezirksgericht in Detroit zugegeben, am Konzernsitz in Wolfsburg und später in den USA Teil einer fast zehn Jahre andauernden Verschwörung gewesen zu sein. Ziel sei die Entwicklung spezieller Software zur Manipulation von Emissionstests gewesen, mit der in den USA Behörden und Kunden getäuscht worden seien. Als Höchststrafe drohen dem Ingenieur fünf Jahre Haft und 250.000 US-Dollar (230.000 Euro) Geldstrafe. Beobachter rechnen aber angesichts seiner Kooperation mit den Behörden mit einem niedrigeren Urteil.

Ein anderer VW-Mitarbeiter, der sich bis März 2015 in leitender Funktion um Umweltfragen in den USA gekümmert hatte, war im Januar 2017 festgenommen worden. Er streitet den Vorwurf ab, am Abgas-Skandal beteiligt gewesen zu sein. Dem Mann droht eine lange Haftstrafe. (dpa/os)

Lesen Sie auch:

Abgas-Skandal bei VW in den USA: Richter segnet Milliarden-Vergleich zwischen VW und Justiz ab

Abgas-Skandal: VW-Whistleblower soll enttarnt sein

USA: VW-Manager bleibt in Haft

Kaution abgelehnt: Festgenommenem VW-Manager drohen 169 Jahre Haft


Lesen Sie hier die Zusammenfassung des Abgas-Skandals:
;
comments powered by Disqus
Crain Communications
  • Impressum / Disclaimer
  • AGB
  • Datenschutz
  • Weitere Crain-Publikationen
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Abonnement
  • Mediadaten

Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt © Crain Communications GmbH.
Unerlaubte Vervielfältigung ist untersagt. Alle Rechte beim Verlag.

Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie diese Website weiterhin nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Mehr über das Thema Datenschutz