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Dienstag, 24. Januar 2017, 08.00 Uhr

VW einigt sich mit US-Autohäusern:
Händler erhalten im Schnitt 1,85 Millionen Dollar

Der amerikanische Richter Charles Breyer hat den 1,6 Milliarden Dollar schweren Vergleich zwischen Volkswagen und seinen Händlern abgesegnet. Es geht um Entschädigungen und andere Leistungen.

US-Händler von Volkswagen erhalten eine großzügige Entschädigung. (Foto: River North Photography/iStock)
US-Händler von Volkswagen erhalten eine großzügige Entschädigung. (Foto: River North Photography/iStock)
 
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12. November 2019: Im Fall mutmaßlich überhöhter Bezahlung von Betriebsräten hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage gegen vier hohe ehemalige und amtierende Manager von Volkswagen erhoben. Zwei früheren Vorstandsmitgliedern sowie einem ehemaligen und einem aktuell leitenden Manager werde Untreue vorgeworfen, teilte die Behörde mit. (Foto: VW)
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Der Vergleich zwischen Volkswagen und seinen Händlern in den USA ist offiziell genehmigt. Der zuständige Richter Charles Breyer stimmte der Einigung zu und bezeichnete sie als fair, vernünftig und angemessen.

Schon im Oktober hatte sich Volkswagen mit den 652 Vertragshändlern in den USA auf Entschädigungszahlungen von bis zu 1,2 Milliarden Dollar in bar geeinigt. Durchschnittlich sollen die Autoverkäufer etwa 1,85 Millionen Dollar erhalten.

Daten und Fakten
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Ausgleich für Wertminderungen

Hinzu kommen jedoch noch weitere Leistungen, mit denen VW die Autohäuser für Wertminderungen durch den Abgas-Skandal entschädigen soll. Insgesamt ergibt sich damit laut dem Gerichtsdokument eine Vergleichssumme von über 1,6 Milliarden Dollar, umgerechnet 1,5 Milliarden Euro.

Im September 2015 hatte VW nach Vorwürfen der US-Umweltbehörden gestanden, in großem Stil Messwerte zum Ausstoß des Schadstoffs Stickoxid bei Dieselwagen manipuliert zu haben. Im vergangenen Jahr hat sich der Konzern mit diversen US-Klägern bereits auf straf- und zivilrechtliche Vergleiche geeinigt, die ihn umgerechnet rund 22 Milliarden Euro kosten werden. Seine europäischen Kunden will der Konzern hingegen nicht entschädigen. (dpa/swi)

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