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Freitag, 15. Juli 2016, 00.03 Uhr

Datenerhebung für Pkw-Maut:
Karlsruhe lehnt Verfassungsbeschwerde ab

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde von Patrick Breyer (Piratenpartei) abgelehnt. Breyer spricht von "verdachtsloser Massenerfassung unbescholtener Autofahrer" durch die Datenerhebung für die Pkw-Maut - und will nicht aufgeben.

Pkw-Maut: Ein Piraten-Politiker hat beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde wegen massenhafter Datenerhebung eingereicht. (Foto: iStock)
Pkw-Maut: Ein Piraten-Politiker hat beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde wegen massenhafter Datenerhebung eingereicht. (Foto: iStock)

Karlsruhe. Der Kieler Landtagsabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Daten für die geplante Pkw-Maut gescheitert. Er selbst teilte mit, das Bundesverfassungsgericht habe seine Beschwerde ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Das Gericht bestätigte die Nichtannahme gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Breyer kündigte sogleich an: "Sollte die irre Pkw-Maut und der Kfz-Massenabgleich auf unseren Autobahnen tatsächlich kommen, werde ich erneut Verfassungsbeschwerde einreichen." Er bezeichnet die Datenerhebung als "verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer".


Rechtsstreit mit der EU

Die Einführung der Pkw-Maut wurde wegen eines Rechtsstreits mit der EU gestoppt, das Gesetz ist trotzdem bereits in Kraft getreten. Die EU-Kommission hatte ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil nur inländische Autobesitzer für die Maut voll bei der Kfz-Steuer entlastet werden sollen. (dpa/mer)

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