Bonn. Der in Deutschland geltende Mindestlohn wird im Jahr 2017 um 34 Cent pro Arbeitsstunde angehoben. Er wird dann bei 8,84 Euro liegen. Ein Sprecher des Zentralverbands des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) nannte die Anhebung "noch vertretbar".
Nach wie vor beklagt der Verband aber den hohen Verwaltungsaufwand bei der Dokumentation der Arbeitszeiten. Davon seien insbesondere die kleineren Kfz-Betriebe mit acht und weniger Mitarbeitern betroffen, heißt es in einer Mitteilung des Verbands.
Konjunkturelle Risiken minimieren
Mit Unverständnis reagiert der Verband hingegen auf die Forderung von Verdi-Chef Frank Bsirske, die Lohnuntergrenze schon bald auf zehn Euro anzuheben. Der ZDK sehe darin die Gefahr, dass Hilfstätigkeiten im Kfz-Gewerbe zukünftig stärker outgesourct werden, sagte der Sprecher.
Nur mit moderaten Steigerungen könnten zusätzliche Belastungen der überwiegend kleinen und mittelständischen Kfz-Betriebe in Grenzen gehalten und konjunkturelle Risiken minimiert werden. (dpa/mer)