Der juristische Streit um ein mögliches zweites Kapitalanleger-Musterverfahren zum VW-Dieselskandal kommt im neuen Jahr wieder in Bewegung.
Anfang Februar will sich das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart noch einmal im Detail mit der Frage befassen, ob die Rolle der VW-Dachgesellschaft Porsche SE nicht vielleicht doch in einem eigenen Verfahren in der baden-württembergischen Landeshauptstadt beleuchtet werden muss– und nicht am Rande des großen Musterverfahrens gegen die Volkswagen AG, das im September in Braunschweig begonnen hat.
Bislang hatten sich die zuständigen OLG-Richter eher skeptisch gezeigt und in einem sogenannten Hinweisbeschluss auch ausführlich dargelegt, warum sie Braunschweig für zuständig halten. Die Porsche SE zählt dort ebenfalls zu den Beklagten, spielt aber nur am Rande eine Rolle.
Nun jedoch hat die 20. Zivilkammer in Stuttgart– nachdem ein anderer Richter dort den Vorsitz übernommen hat– einen Termin für eine mündliche Verhandlung zu dem Thema angesetzt.
Dass sie ihre Meinung womöglich geändert hat und nun doch eher dazu tendiert, die Fälle in Stuttgart zu bündeln, so wie sich das auch die Kläger wünschen, lasse sich daraus aber noch nicht ableiten, hieß es.