Ex-VW-Konzernchef Martin Winterkorn will im Fall möglicher Schadenersatz-Ansprüche gegen ihn ein weiteres Jahr lang keine Verjährung geltend machen. Nach dpa-Informationen verlängerte er unlängst den sogenannten Verjährungsverzicht bis Ende Mai 2019. Nach Angaben des niedersächsischen Wirtschaftsministers Bernd Althusmann, der auch im Volkswagen-Aufsichtsrat sitzt, sind eventuelle Schadenersatz-Ansprüche im Abgas-Skandal ein laufendes Anliegen des Kontrollgremiums. Sie würden nicht an der Verjährung scheitern, betonte der CDU-Politiker. Der "Focus" hatte kürzlich berichtet, Winterkorn habe Volkswagen schriftlich versichert, er werde im Fall von Regressforderungen auf Verjährung verzichten.
Volkswagen teilte mit: "Der Aufsichtsrat prüft fortlaufend, ob Schadensersatz-Ansprüche gegen ehemalige oder amtierende Vorstandsmitglieder gesichert und gerichtlich geltend gemacht werden." In dieser Frage orientiere man sich "einzig und allein" am Unternehmenswohl. Mögliche Ansprüche würden vorbehaltlos und ohne Ansehen der Person geprüft. Laut Aktiengesetz verjähren Ansprüche bei Gesellschaften, die zum Zeitpunkt einer Pflichtverletzung börsennotiert sind, in zehn Jahren.
Zuvor war bekanntgeworden, dass die US-Justiz Winterkorn wegen Betrugs in der Abgasaffäre zur Rechenschaft ziehen will, in den USA gibt es bereits einen Haftbefehl gegen ihn. Außerdem werfen ihm die Ankläger dort Verschwörung zum Verstoß gegen Umweltgesetze und zur Täuschung der Behörden vor. (dpa/os)
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