Die Elektromobilität bahnt sich in verschiedenen Formen ihren Weg in unseren Alltag. Besitzer von E-Tretrollern, E-Bikes und E-Autos sollten aber genau überlegen, wo sie ihr Fahrzeug aufladen.
Denn wer sich ohne ausdrückliche Erlaubnis an Gemeinschaftssteckdosen bedient, begeht Stromdiebstahl, warnt das Infocenter der R+V Versicherung in einer Mitteilung.
Eigenheimbesitzer können ihr Elektrofahrzeug einfach zu Hause an einer speziellen Steckdose laden. Doch bei gemeinschaftlich genutzten Stromquellen ist die Situation eine andere. Denn wenn in Tiefgaragen oder Parkhäusern geeignete Steckdosen vorhanden sind, wird der Strom häufig nur über einen Zähler abgerechnet.
Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V, wird dazu zitiert: "Nutzer müssen also im Vorfeld klären, ob und unter welchen Bedingungen sie ihr Elektrofahrzeug dort aufladen können. Der Vermieter oder die Hausverwaltung müssen ausdrücklich zustimmen." Das gelte auch, wenn Arbeitnehmer ihre E-Bikes oder E-Roller am Arbeitsplatz aufladen.
Eine Möglichkeit, um Probleme zu umgehen, ist, dass der Fahrzeugbesitzer auf eigene Kosten eine Ladestation in der Tiefgarage anbringt. Doch auch dafür braucht er die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft.
"Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge an einzelnen Tiefgaragenplätzen sind im Moment noch nicht so weit verbreitet", sagt Kretschmer. (mer)
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