Wie es in Darmstadt, Berlin, Frankfurt und Stuttgart weiter geht
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++++ Darmstadt: Außergerichtlicher Vergleich? ++++
Am Mittwoch hatte sich das Land Hessen mit den Klägern vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden darauf geeinigt, außergerichtlich eine Lösung auszuloten. Vom Tisch ist ein Fahrverbot für Darmstadt damit aber nicht. Die Landesregierung habe während der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht bereits ein Fahrverbot für ältere Diesel im Darmstädter City-Tunnel (Hügelstraße) und in einer wichtigen Ausfallstraße (Heinrichstraße)in Aussicht gestellt, sagte DUH-Anwalt Remo Klinger.
Sie habe zudem eingeräumt, dass diese allein nicht reichten und gemeinsam mit der Stadt weitere Maßnahmen vorgeschlagen. Unklar ist zudem, ob durch die Umleitung älterer Diesel der NO2-Wert in anderen Straßen so sehr steigt, dass auch dort ein Fahrverbot droht. Das ist Thema der außergerichtlichen Verhandlungen.
Eine außergerichtliche Einigung zwischen beiden Parteien ist über den Kopf der Stadt hinweg möglich. Richter Rolf Hartmann hatte jedoch darauf hingewiesen, dass die Stadt die beschlossenen Maßnahmen umsetzen muss. Und die Stadt verlangt, an den Verhandlungen beteiligt zu werden, weil diese weitreichende Folgen für ihre Bürger, das Umland und die städtische Verkehrsplanung haben können. "Der "Green City Plan" war durchaus in sich schlüssig", sagte Richter Hartmann nach der Verhandlung. Die Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwerts seien ohnehin vorübergehend. "Wenn die Automobilindustrie sich an Vorgaben hält und ehrliche Autos baut, werden die Messwerte voraussichtlich in fünf Jahren ohnehin eingehalten."
+++++ Wiesbaden: Fahrverbot laut Umweltministerium überflüssig+++++
Anders als Darmstadt gehört dieLandeshauptstadt nicht zu den 15 besonders hoch belasteten Kommunen in Deutschland, die Anspruch auf Umtauschprämien und kostenfreie Nachrüstung von Euro-5-Diesel-Pkw hätten, heißt es im hessischen Umweltministerium.
Das Sofortprogramm der zweitgrößten Stadt des Bundeslandes mit Maßnahmen für einen besseren öffentlichenNahverkehr und den Ausbau des Radverkehrs ist nach Einschätzung von Ministerin Priska Hinz (Grüne) aber so gut, dass kein Fahrverbot notwendig wird. DUH-Anwalt Klinger äußerte sich noch nicht zu Wiesbaden. Der Wiesbadener Umwelt- und Verkehrsdezernent, Andreas Kowol, kann sich bei der Verhandlung über den Luftreinhalteplan am 19. Dezember auch einen Vergleich vorstellen. Ziel sei es aber, ohne Fahrverbot auszukommen, sagte der Grüne am Donnerstag.
+++++ Offenbach und Limburg: Noch keine Verhandlungstermine+++++
Wann das Verwaltungsgericht Wiesbaden über Wege zur Einhaltung der NO2-Grenzwerte in Offenbach und Limburg verhandelt, ist noch offen.
+++++ Berlin: Senat wehrt sich +++++
Der Berliner Senat hat der Deutschen Umwelthilfe vehement widersprochen und Forderungen nach einem Fahrverbot für ältere Diesel-Pkw und LKW auf einem Teil der Berliner Stadtautobahn zurückgewiesen. "Wir halten Fahrverbote auf der Stadtautobahn für extrem unwahrscheinlich, weil sich der Verkehr ansonsten in Wohngebiete verlagern würde", sagte ein Sprecher der Senatsverkehrsverwaltung. "Das wäre das Gegenteil von dem, was mit Fahrverboten erreicht werden soll: ein besserer Gesundheitsschutz durch bessere Luft."
Es gebe zudem einen wichtigen Unterschied zwischen der Situation in Essen und der in Berlin, betonte die Senatsverwaltung. In Essen habe das Gericht ein flächendeckendes Fahrverbot in einem größeren zusammenhängenden Gebiet verhängt. Dort führe die Autobahn hindurch. In Berlin gebe es aber so eine Zone nicht. Ein Fahrverbot wäre wegen der Verdrängungseffekte kaum verhältnismäßig.
+++++ Frankfurt: Vorbereiten auf das Schlimmste +++++
Frankfurt trifft Vorbereitungen für das drohende Diesel-Fahrverbot. Zwar müssten zwei Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel (VGH) abgewartet werden, dennoch werde vorsorglich überlegt, wie etwa die im Falle eines Fahrverbots zu erwartende Flut von Anträgen auf Ausnahmegenehmigungen bewältigt werden könne, sagte ein Sprecher des Verkehrsdezernats. Weitere Maßnahmen hingen davon ab, wie das Land Hessen reagiere, das im Falle eines Fahrverbots einen neuen Luftreinhalteplan vorlegen müsse.
So sei noch unklar, wie groß die betreffende Zone wäre und für welche Fahrzeuge sie genau gelte würde. So könne bisher auch nicht geplant werden, wo Fahrverbotsschilder aufgestellt werden müssten oder welche Änderungen es bei den öffentlichen Buslinien geben müsse.
In Frankfurt könnte es ab Februar 2019 ein Diesel-Fahrverbot geben, das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden ist aber noch nicht rechtskräftig. Betroffen wären demnach zunächst Dieselfahrzeuge mit Euro-4-Motoren sowie Benziner der Schadstoffklassen 1 und 2. Das Land hat beim VGH Berufung eingelegt.
++++ Frankfurt präsentiert mehr Maßnahmen++++
Im Kampf gegen das drohende Dieselfahrverbot in Frankfurt will die Landesregierung zusätzliche Maßnahmen für saubere Luft vorstellen. Man werde neue Argumente anführen, um die Richter davon zu überzeugen, die Berufung gegen das Urteil der ersten Instanz zuzulassen, erklärte Hessens Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) bei einer Ausschusssitzung im Landtag in Wiesbaden.
Die Begründung werde fristgerecht bis kommenden Montag bei Gericht eingereicht. Genauere Angaben zu den zusätzlichen Maßnahmen machte Al-Wazir nicht.
In der ersten Dezember-Hälfte will der VGH ferner über ein Eilverfahren der Deutschen Umwelthilfe entscheiden. Diese will nach eigenen Angaben durchsetzen, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts auf Fahrverbote für ältere Autos im nächsten Jahr unabhängig von einem Berufungsverfahren sofort umgesetzt wird.
+++++ Stuttgart: Nach wie vor zu viel Feinstaub+++++
Die Feinstaubbelastung im Stuttgarter Talkessel ist weiter angestiegen. Am besonders belasteten Neckartor lagen die Messungen mit durchschnittlich 38 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft am Dienstag aber noch unter dem EU-Grenzwert. Das geht aus vorläufigen Daten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hervor.
Am Montag wurden im Mittel 29 Mikrogramm gemessen. Der EU-Grenzwert liegt bei 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft.
Autofahrer in Stuttgart sind seit Donnerstag 15. November dazu aufgerufen, ihren Wagen stehenzulassen und auf Busse und Bahnen umzusteigen. Auch Komfortkamine dürfen nicht befeuert werden. Der Alarm wird immer dann ausgerufen, wenn Meteorologen über mehrere Tage hinweg mit wenig Luftaustausch rechnen. Ein Ende des Alarms ist laut Stadt noch offen. (dpa/ree)
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