Elektroautos faszinieren unter anderem, weil sie so leise anfahren, als laufe gar kein Motor. Doch bei niedrigen Geschwindigkeiten birgt das im Stadtverkehr oder beim Rangieren auf dem Supermarktparkplatz auch eine Gefahr.
Erst ab rund 20 bis 30 km/h sind sie aufgrund der dann vorherrschenden Reifenabrollgeräusche so laut wie ein Auto mit Verbrenner. Weil Fußgänger und Radfahrer das E-Auto bei geringerem Tempo nicht hören können, steigt das Unfallrisiko.
Unter anderem auf Druck von Blindenverbänden unterzeichnete der damalige US-Präsident Barack Obama 2010 den Pedestrian Safety Enhancement Act, der Anforderungen an Warngeräusche festlegte.
Auch die Europäische Union ist tätig geworden. Im April 2014 wurde die Verordnung Nr. 540 unter anderem über den "Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen" erlassen.
Demnach müssen die Hersteller in der EU ab dem ersten Juli 2019 alle neuen Elektroautotypen mit einem Warnton ausrüsten: ein sogenanntes Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS).
Der nächste Schritt kommt dann zwei Jahre später: "Bis spätestens 1. Juli 2021 bauen die Hersteller in allen neuen Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein AVAS ein", so die Vorgabe der Verordnung.