Im Amtsdeutsch heißt es: Das Oberlandesgericht Nürnberg hat bestätigt, "dass das Einberufungsverlangen der Cascade International Investment GmbH gegen die Grammer AG zur Durchführung einer außerordentlichen Hauptversammlung rechtsmissbräuchlich und damit im Ergebnis unzulässig war".
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass der Vorstand des Automobilzulieferers Grammer nicht berechtigt gewesen wäre, diesem Verlangen nachzukommen und somit vollkommen rechtskonform im Sinne der Aktionäre der Gesellschaft gehandelt hat.
Das von Cascade (Investoren der Familie Hastor Anm.d.Red) hervorgebrachte "Einberufungsverlangen" war zuvor bereits vom Amtsgericht Amberg mit der gleichen Begründung abgelehnt worden.
Außerdem herrscht nun Klarheit für die Besetzung des Aufsichtsrats: Auch bei einer möglichen Abberufung von mehr als drei Aufsichtsratsmitgliedern dürfen nur drei neue Mitglieder gewählt werden. Mögliche Vakanzen würden dann über gerichtliche Bestellungen aufgefüllt.
Damit wäre es dem Investor Cascade nicht möglich, bei einer Stimmenmehrheit in der Hauptversammlung bereits den Aufsichtsrat zu dominieren. Darüber hinaus hat das OLG Nürnberg bestätigt, dass die Hauptversammlung am 24. Mai 2017 satzungsgemäß von einem Vertreter des Aufsichtsrats der Grammer AG geleitet werden kann.
"Die Gremien von Grammer sind weiter offen für Gespräche ohne Vorbedingungen mit Cascade", lässt der Zulieferer wissen. Über ein erstes Treffen unter der Vermittlung der bayerischen Staatsministerin für Wirtschaft und Energie Ilse Aigner vergangene Woche wurde von allen Teilnehmern Stillschweigen vereinbart.