Eine Werkstatt in Bielefeld hat für ein seit rund vier Jahren dort abgestelltes defektes Auto 14.000 Euro Standgebühr vom Wagenbesitzer gefordert. Der jahrelange skurrile Streit um den nicht fahrtüchtigen Pkw endete vor dem Amtsgericht inBielefeld mit einem Vergleich. Der Eigentümer übereignet seinen Wagen nun an das Autohaus und erhält von diesem 500 Euro, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Radio Bielefeld hatte zuvor über die kuriose Auseinandersetzung berichtet.
Laut Gericht hatte sich der Streit an der Frage entzündet, ob eine Reparatur ordnungsgemäß durchgeführt worden war. Der Autobesitzer habe seinen Wagen vor gut vier Jahren zur Reparatur gebracht. Aber auch danach sei das Auto fahruntüchtig gewesen, der Rückwärtssgang funktionierte nicht. Der Mann wollte die Rechnung nicht zahlen. Der Streit eskalierte, als das Autohaus nach Jahren 14.000 Euro Standgebühr verlangte. Der Pkw-Eigentümer klagte.
Mit dem Vergleich ist der abgefahrene Fall rund um den Wagen, der nach langer Nichtnutzung auch einen Standschaden hat, nun erledigt. (dpa/gem)
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