Die Arbeitgeber verstehen unter Flexibilität etwas anderes als die Gewerkschaft. Und auch Politik und Wirtschaftsexperten haben so ihre Ideen, nicht nur für die Metall- und Elektroindustrie. Ein Überblick:
IG METALL: Nach Vorstellungen der Gewerkschaft soll künftig jeder Beschäftigte das Anrecht bekommen, seine Arbeitszeit für bis zu zwei Jahre von 35 auf 28 Stunden zu verkürzen und danach in die Vollzeit zurückzukehren. Für bestimmte Gruppen verlangt die IG Metall außerdem einen Teil-Lohnausgleich, zum Beispiel für Schichtarbeiter oder für Beschäftigte, die Kinder erziehen oder Angehörige pflegen. Ohne diesen Ausgleich, so die Argumentation, könnten sich nicht alle Beschäftigten die zusätzliche Freizeit auch leisten.
ARBEITGEBER: Flexibilität nach unten wollen die Arbeitgeber nur gewähren, wenn sie die selbst auch nach oben bekommen. Heißt: Firmen wollen ihre Leute auch länger als 35 Stunden beschäftigen dürfen. Das geht zwar auch heute schon, es gibt aber Quoten dafür. Zudem halten die Arbeitgeber die Regeln insgesamt für zu starr, etwa was die Länge des Arbeitstages und die Ruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen angeht. Einen finanziellen Ausgleich für die Verkürzung der Arbeitszeit lehnen sie strikt ab.
SACHVERSTÄNDIGENRAT: Die "Wirtschaftsweisen" empfehlen, von einem Tages- auf ein Wochenmaximum umzusteigen und von der Ruhezeit abzuweichen, um die Arbeitszeit flexibler verteilen zu können. Eine mögliche Verkürzung halten sie für nicht zeitgemäß. Mehr Flexibilität dürfe aber auch nicht bedeuten, dass die Arbeitszeit heimlich ausgeweitet wird, hat der Vorsitzende des Gremiums, Christoph Schmidt, klargestellt. Einen Rechtsanspruch auf die Rückkehr in Vollzeit lehnen die Experten ab.
POLITIK: CDU, CSU, FDP und Grüne haben bei ihren Sondierungen für eine Jamaika-Koalition erkennen lassen, dass sie das Arbeitszeitrecht modernisieren wollen. Die FDP etwa plädiert für eine Anpassung an die EU-Arbeitszeitrichtlinie. Diese sieht statt einer täglichen Höchstarbeitszeit von durchschnittlich acht Stunden eine wöchentliche Maximaldauer von durchschnittlich 48 Stunden vor. SPD und Linke lehnen Änderungen am Gesetz ab. (dpa)
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