Wolfsburg. Eine der zentralen Fragen im Abgas-Skandal bei Volkswagen ist: Ist der damalige Vorstand verantwortlich für die weltweiten Manipulationen bei mehr als elf Millionen Diesel-Autos? Eine endgültige Antwort gibt es bisher nicht.
Bislang haben die internen Ermittlungen durch Juristen im Auftrag des VW-Aufsichtsrats keine solchen Hinweise geliefert. Auch die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland und auch den USA haben bis jetzt keine Anklage erhoben. Und dennoch: Es gibt keinen Grund zur Entwarnung für die einstige Führungsriege um den damaligen Konzernchef Martin Winterkorn.
Die Frage nach der Schuld ist nicht nur eine juristische, sondern auch eine finanzielle. Und das wiederum erfordert vom Aufsichtsrat einen weiten Spagat: Muss das Kontrollgremium allein aus formalen Gründen gegenüber allen Vorstandsmitgliedern, die bis vor einem Jahr im Amt waren, hohe Schadenersatzansprüche geltend machen? Müssen die Kontrolleure den Großteil der Vorstandsgehälter einbehalten oder den Vorstand sogar entlassen, obwohl sie ihm eigentlich den Rücken stärken?