Diesel-Kläger, die ihren VW erst nach Auffliegen des Abgasskandals gekauft haben, haben tendenziell schlechte Karten. Die Richter des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH) halten es für wenig wahrscheinlich, dass jemand davon überhaupt nichts mitbekommen haben soll und völlig arglos war. Das zeichnete sich am Dienstag in der Verhandlung eines Muster-Falls ab. Die Hürden für Schadenersatz von Volkswagen dürften damit hoch sein. (Az. VI ZR 5/20)
Auch in einer zweiten Frage machten die obersten Zivilrichter betroffenen Autokäufern wenig Hoffnung. Hier geht es darum, ob VW erfolgreichen Klägern neben dem eigentlichen Schadenersatz noch sogenannte Deliktszinsen zahlen muss. (Az. VI ZR 397/19)
Beide Urteile sollen kurzfristig verkündet werden, wie der Vorsitzende Richter Stephan Seiters ankündigte. Wann genau, stand zunächst nicht fest. Für diesen Donnerstag hat der Senat bereits die Urteilsverkündung in zwei anderen Diesel-Fällen angesetzt.