Ab dem 1. Januar 2021 steigt die Pendlerpauschale. Allerdings kommen nicht alle Pendler in den Genuss der höheren Sätze. "Für die ersten 20 Kilometer der Entfernung von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte bleibt es bei den bekannten 30 Cent", erklärt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Erst ab dem 21. Kilometer können dann 35 Cent je Entfernungskilometer in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten angesetzt werden.
Die Pendlerpauschale kann für die einfache Strecke geltend gemacht werden, nicht für Hin- und Rückweg zusammen.
Die neuen Sätze gelten bis zum 31. Dezember 2023. Nach diesem Stichtag können ab dem 21. Kilometer 38 Cent je Entfernungskilometer in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten angesetzt werden. Dies gilt dann wiederum vorerst bis zum 31. Dezember 2026.