Im Milliardenstreit mit Aktionären um die Folgen der gescheiterten VW-Übernahme durch Porsche hat das Oberlandesgericht Celle weitere Verhandlungstermine aufgehoben. Hintergrund ist ein Befangenheitsantrag der Klägerseite gegen die Richter. Erst nach der Entscheidung über den Antrag könne die mündliche Verhandlung fortgesetzt werden, teilte das Gericht am Montag mit. Aufgehoben wurden die für den 19. und 20. Oktober vorgesehenen Termine, die übrigen Verhandlungstermine sind nicht betroffen. Einige beigeladene Kläger beim Musterverfahren hatten "Zweifel an der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit" der Richter geäußert.
Der Grund: Der Vorsitzende Richter habe in seiner vorläufigen Rechtsauffassung erkennen lassen, dass er Hedgefonds nicht für schutzwürdig halte, kritisierten die Kläger. Bei den Beigeladenen handele es sich aber um Hedgefonds. Die Musterklägerin ARFB Anlegerschutz UG schloss sich dem Antrag an. Laut Oberlandesgericht entscheiden die nach Geschäftsverteilungsplan zuständigen Richter über das Ablehnungsgesuch - ohne die abgelehnten Richter.