Bereits am 8. November hatte das Gericht die Klage gegen einen Händler abgewiesen. Die Richter hielten es für unverhältnismäßig, dass der Kunde eines Autohauses nach Bekanntwerden der Abgas-Manipulationen einen Neuwagen für sein 2012 erworbenes Diesel-Fahrzeug haben wollte, nachdem er das Angebot zu einem Update der Software abgelehnt hatte.
Das Gericht geht davon aus, dass gegen seine Entscheidungen Berufung am Oberlandesgericht eingelegt wird. In allen weiteren in Dresden anhängigen Verfahren in dieser Sache wurde Klägern und Beklagten nahegelegt, die Entwicklung in der Berufungsinstanz abzuwarten und die Verfahren bis zu einer höchstrichterlichen Klärung ruhen zu lassen. (dpa)
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