Frankfurt/Main. Der Streit um Rabattaktionen der Daimler-Tochter MyTaxi für Taxifahrten ist in eine weitere Runde gegangen. Die Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt, Anette Theimer, deutete am Dienstag an, dass M Durch die Rabatte würden die festgesetzten Beförderungsentgelte unterschritten. Das Gericht will seine Entscheidung am 19. Januar 2016 verkünden.
Die Servicegesellschaft TaxiDeutschland hatte vor dem Landgericht Frankfurt geklagt, weil sich die der Gesellschaft angeschlossenen Taxi-Zentralen einem ruinösen Wettbewerb ausgeliefert sehen. MyTaxi argumentiert, die Aktionen seien zeitlich befristet und schon deswegen nicht geeignet, Wettbewerber zu verdrängen.
In Deutschland gelten eigentlich Festpreise für Taxifahrten. Diese Vorgabe umgeht myTaxi, indem dieApp ihren Kunden, wenn sie ein Taxi über den Dienst rufen, während der Aktionen 50 Prozent des Fahrpreises erstattet. Die Taxifahrer erhalten aber das volle Beförderungsentgelt.