Nach dem Urteil zu Dieselfahrverboten in Essen und Gelsenkirchen richtet sich der Blick auf die Ruhrgebietsstädte Dortmund und Bochum. Die Deutsche Umwelthilfe hat auch gegen die Luftreinhaltepläne für diese beiden Städte Klagen eingereicht. Es ist aber noch offen, ob das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht auch für diese Verfahren zuständig ist, oder ob die Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht verhandelt werden müssen. Eine Entscheidung darüber will das Verwaltungsgericht bis Ende des Jahres treffen. Bereits in der kommenden Woche will das Verwaltungsgericht Darmstadt über ein mögliches Dieselfahrverbot in der hessischen Großstadt verhandeln.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am Donnerstag eine Fahrverbotszone für Essen angeordnet, zu der auch die viel befahrene Autobahn 40 gehört. In Gelsenkirchen soll eine wichtige Innenstadtstraße für ältere Dieselfahrzeuge gesperrt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen will Berufung gegen das Urteil einlegen. Der FDP-Bundestagsfraktionsvize Frank Sitta bezeichnete das Gerichtsurteil als "völlig absurd". Sitta sagte der Deutschen Presse-Agentur in Berlin: "Das hat mit Verhältnismäßigkeit nun wirklich nichts mehr zu tun. Wenn im Ruhrgebiet ein totales Verkehrschaos herbeigemessen wird, kann auch niemand behaupten, dass das der Gesundheit der Bevölkerung irgendwie dienlich ist."