Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat zwei deutsche Städte zu stärkeren Anstrengungen im Kampf gegen schlechte Luft verurteilt. Hamburg und das baden-württembergische Ludwigsburg müssen ihre Luftreinhaltepläne überarbeiten und schnell mit konkreten Maßnahmen die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) einhalten, wie die höchsten deutschen Verwaltungsrichter am Freitag urteilten. Zumindest für einen Straßenabschnitt in Hamburg wären demnach auch Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge verfassungskonform.
Gegen die Pläne von Hamburg und Ludwigsburg sowie von Kiel hatten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) geklagt. An bestimmten Messstationen in den drei Städten war seit Jahren der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel überschritten worden. Nach einer rund sechsstündigen Verhandlung am Mittwoch hatte der 7. Senat am Bundesverwaltungsgericht am Freitag seine Entscheidungen verkündet (Az.: BVerwG 7 C 2.20; 7 C 4.20; 7 C 8.20).