Im Rechtsstreit um drohende Fahrverbote für Dieselfahrzeuge wird das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen am Mittwoch, den 31. Juli, eine erste Entscheidung treffen. Nach Angaben einer OVG-Sprecherin will das Gericht mit dem ersten Urteil für die Stadt Aachen auch wegweisende Hinweise für die andere betroffenen Städte verkünden. (AZ.: 8 A 2851/18) Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt auf Fortschreibung der Luftreinhaltepläne der Bezirksregierung Köln.
Die Stadt Aachen hofft, mit ihrem überarbeiteten Luftreinhalteplan und ihren Sofortmaßnahmen das drohende Fahrverbot noch abwenden zu können. Die Maßnahme mit dem stärksten Effekt sei die abgeschlossene Umrüstung der Busflotte mit einem speziellen Schadstofffilter. "Da sind knapp 100 Busse umgerüstet worden, sodass wir da auch von spürbaren Ergebnisverbesserungen in den Luftwerten wirklich reden können", sagte Stadtsprecher Bernd Büttgens. Die Stadt habe ihren Dienstverkehr auf E-Mobilität umgestellt und die Parkgebühren erhöht, damit Autofahrer nicht lange suchen, sondern direkt ins Parkhaus fahren.
Wie ein potenzielles Fahrverbot aussehen könnte, sei nicht klar, sagte Büttgens: "Wir haben als Stadt Aachen immer gesagt, wir halten nichts davon, einzelne Straßenzüge zu sperren, weil die Erfahrung aus allen anderen Städten zeigt, der Verkehr sucht sich seinen Weg." Infrage käme in dem Fall "eventuell" das Gebiet der Umweltzone.