Unter Angestellten gilt ein Dienstwagen oft als Privileg, der Chef erteilt es oft erst ab einer bestimmten Gehaltsstufe.
"Ob der Arbeitnehmer den Wagen nur dienstlich oder auch privat nutzen kann, entscheidet jeweils die Firma", erklärt Michael Beumer von der Stiftung Warentest.
Häufig bezahlt der Arbeitgeber die Anschaffung sowie die Versicherung, Inspektionen, Reparaturen und den Sprit. Bei manchen Firmen müssen Arbeitnehmer sich an den Kosten beteiligen. Und einige Firmen bieten Diensträder oder E-Autos an.
Wird der Wagen oder das Fahrrad nachweislich nur betrieblich genutzt, braucht der Arbeitnehmer steuerlich nichts weiter beachten.
"Sobald er auch privat damit fährt, muss er einen sogenannten geldwerten Vorteil versteuern", erklärt Cornelia Metzing von der Bundessteuerberaterkammer.
Der geldwerte Vorteil ist wie ein zusätzliches Gehalt, auf das dementsprechend Steuern und Sozialabgaben anfallen. Um die genaue Höhe zu errechnen, nutzen die meisten Dienstwagenfahrer die pauschale Ein-Prozent-Regel.