Die Ladestation muss immer an einen separat abgesicherten Stromkreis hängen. "Der Stromkreis muss über eine Fehlerstromschutzeinrichtung (FI-Schalter) verfügen und darf nur von einem Elektrohandwerksunternehmen installiert werden, das bei einem Netzbetreiber eingetragen ist", erklärt Elektrotechnik-Experte Habermehl. Darüber hinaus verlangt der Gesetzgeber, dass eine Wallbox beim Netzbetreiber angemeldet ist.
"Normalerweise hat der Netzbetreiber nichts gegen die Installation einer Wallbox", sagt Nakazi. "Bei Geräten bis zu elf Kilowatt hat er kein Vetorecht, bei höheren Leistungen allerdings schon. Ab zwölf Kilowatt braucht man die Genehmigung des Netzbetreibers."
In Mehrfamiliengebäuden hat die Installation einer Wallbox noch eine weitere Hürde zu nehmen. "In Deutschland muss die Eigentümergemeinschaft dem Einbau von Wallboxen zustimmen - und zwar einstimmig", sagt ein ADAC-Sprecher. Wer eine Wallbox installieren möchte, sollte als Wohnungseigentümer deshalb das Gespräch mit den Miteigentümern suchen.
Grundsätzlich ist es möglich, dass auch Nachbarn die private Wallbox in der Garage nutzen. "Das sollte aber eine reine Gefälligkeit bleiben", rät Nakazi. "Wer damit Geld verdienen will, wird zum Stromlieferanten und muss sich auf komplizierte gesetzliche und steuerliche Regelungen einlassen. Das ist ein großer Aufwand, der sich nicht lohnt."
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