Der Weltkonzern Volkswagen hat gegen ein kleines Modellbau-Unternehmen vor Gericht in Düsseldorf den Kürzeren gezogen. Volkswagen wollte dem Modellbauer verbieten lassen, Modelle des legendären VW Bulli (T1) zu vertreiben. Doch das Landgericht Düsseldorf machte deutlich, dass die Klage aus mehreren Gründen keine Aussicht auf Erfolg hat. Daraufhin zogen die Anwälte von VW sie zurück (Az: 12 O 172/16).
Richterin Jutta von Gregory hatte zunächst erklärt, dass man in Düsseldorf örtlich nicht zuständig sei, weil dort keine nachweisbare Verletzungshandlung stattgefunden habe. Außerdem sei die Klage zu unbestimmt, und auch inhaltlich sehe das Gericht keinen Wettbewerbsverstoß.
VW hatte argumentiert, mit den nicht lizenzierten Modellen werde der gute Ruf des Autobauers ausgebeutet. Doch das Gericht verwies auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2010: Der habe in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass Opel keine Ansprüche hat. Verbraucher könnten durchaus unterscheiden zwischen dem Original-Fahrzeug und einem Miniatur-Auto.