Volkswagen hat nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu grundsätzlichem Schadenersatz-Anspruch im Dieselskandal angekündigt, viele der klagenden Kunden zu entschädigen. Man werde Einmalzahlungen als "pragmatische und einfache Lösung" anbieten, erklärte der Konzern am Montag. "Wie hoch diese sein werden, hängt vom Einzelfall ab." Der Autobauer will weitere Verfahren "im Einvernehmen mit den Klägern zeitnah beenden" und mit entsprechenden Vorschlägen auf diese zugehen, wie es hieß.
Der BGH hatte zuvor in seinem ersten Urteil zum VW-Abgasskandal festgestellt, dass klagende Käufer ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür einfordern können. Auf den Kaufpreis müssen sie sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen (Az. VI ZR 252/19). Volkswagen erklärte, das Urteil könne als "Schlusspunkt" gesehen werden. "Es schafft für einen Großteil der derzeit anhängigen 60.000 Fälle Klarheit darüber, wie der BGH die wesentlichen Grundfragen in den Dieselverfahren beurteilt." Bisher hatte es an anderen Gerichten mal Entscheidungen zugunsten von VW, mal zugunsten der Kunden gegeben.