Wolfsburg. Volkswagen hat am Landgericht Braunschweig Klageerwiderung eingereicht. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob das Unternehmen die Öffentlichkeit und damit auch seine Anteilseigner rechtzeitig über den Skandal informiert hat. Die VW-Aktie verlor im September nach dem Bekanntwerden der Abgas-Manipulationen deutlich an Wert. Aktionäre haben nun geklagt, weil sie sich zu spät informiert fühlen und ihre Verluste zum Konzern ersetzt haben wollen.
Das Wertpapierhandelsgesetz schreibt vor, dass Unternehmen, deren Aktien an der Börse gehandelt werden, die Öffentlichkeit unverzüglich über alle Ereignisse informieren müssen, die den Aktienkurs beeinflussen könnten (Ad-hoc-Pflicht). Volkswagen hat am 22. September mit einer Pflichtmitteilung an der Börse die Aktionäre informiert. Öffentlich bekannt geworden war der Skandal jedoch schon Tage vorher, am 18. September, als die amerikanische Umweltbehörde EPA ihre Testergebnisse veröffentlicht hatte.