Volkswagen muss in der "Dieselgate"-Affäre weitere empfindliche Bußgelder in den USA fürchten. Ein Berufungsgericht entschied am Montag (Ortszeit), dass trotz bereits geschlossener Vergleiche zusätzliche Strafen zweier Bezirke der Bundesstaaten Florida und Utah zulässig seien. Obwohl VW wegen Dieselautos mit manipulierter Abgastechnik bereits für Verstöße gegen das landesweite US-Luftreinhaltegesetz "Clean Air Act" zur Rechenschaft gezogen wurde, dürfen regionale Behörden demnach weiter Sanktionen verhängen. Das könnte die Tür für erneute hohe Strafzahlungen öffnen.
Die Richter erklärten, sie seien sich im Klaren darüber, dass ihre Entscheidung zu "atemberaubenden Belastungen" führen könne. VW wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass das Gericht mit seiner Linie im Konflikt zu anderer US-Rechtsprechung stehe. Das Unternehmen kündigte an, sich energisch verteidigen und den Fall notfalls bis zum Obersten US-Gerichtshof bringen zu wollen. VW hatte im September 2015 Abgasmanipulationen in großem Stil eingeräumt. Für den Skandal verbuchte der Konzern bereits Kosten in Höhe von 31,3 Milliarden Euro - der größte Teil davon entfiel auf Strafen und Entschädigungen in den USA.
Volkswagen war in der "Dieselgate"-Affäre wegen umweltrechtlicher Verstöße von den Bezirken Salt Lake County in Utah und Hillsborough County in Florida verklagt worden. Sollte der Richterspruch letztlich rechtskräftig werden, könnten die Bezirke theoretisch Schadenersatz in Milliardenhöhe von dem Autohersteller fordern. Laut US-Richter Charles Breyer, der 2018 in erster Instanz zugunsten von VW entschieden hatte, könnten sich die Belastungen für das Unternehmen auf Basis der regionalen Bußgeldkataloge in den beiden Bezirken potenziell auf bis zu 11,2 Milliarden Dollar pro Jahr belaufen. VW hat gegenüber US-Behörden bereits jahrelange Regelverstöße zugegeben.