Der Vorwurf einer Verletzung kapitalmarktrechtlicher Informationspflichten bleibe unbegründet, teilte Volkswagen am Freitag mit. An dieser Auffassung hätten auch die bisherigen sechs Verhandlungstage am Oberlandesgericht Braunschweig nichts geändert, sagte VW-Anwalt Markus Pfüller.
Seit September 2018 wird über Schadenersatzforderungen von VW-Investoren für erlittene Kursverluste nach Bekanntwerden des Dieselbetrugs verhandelt. Bisher gibt es nur einen Teilentscheid, in dem das Gericht für Ansprüche gegen die Volkswagen AG das Landgericht Braunschweig und für Forderungen gegen VW-Hauptaktionär Porsche SE das Landgericht Stuttgart zuständig sieht.
Darüber hinaus gab es lediglich vorläufige Einschätzungen des Gerichts, die mal für die Sichtweise der Kläger und mal für die Auffassung von Volkswagen sprachen. So warnte der Vorsitzende Richter etwa, dass Ansprüche der Kläger bis zum Zeitpunkt Mitte 2012 verjährt sein könnten.
Auf der anderen Seite kam das Gericht zu der vorläufigen Einschätzung, dass auch das Wissen von Managern unterhalb der Vorstandsebene für die mögliche Information der Märkte entscheidend sei. Es gebe also eine Reihe von Aussagen der Richter, die für die klagenden Anleger sehr günstig seien, sagte Kläger-Anwalt Andreas Tilp am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.
VW hatte im September 2015 nach Vorwürfen der US-Behörden eingeräumt, in großem Stil Manipulations-Software in Diesel-Autos installiert zu haben. In dem Verfahren geht es im Kern um die Frage, ob VW die Märkte rechtzeitig über den Skandal um Millionen von manipulierten Dieselmotoren informiert hat. Eine sogenannte Ad-hoc-Mitteilung im Abgasskandal hatte der Konzern am 22. September 2015 veröffentlicht. Nächster Verhandlungstermin ist am 21. Oktober. (Az: 3 Kap 1/16) (dpa)