Der VW-Konzern hält die strafrechtliche Anklage gegen das amtierende Führungsduo auch nach Aktendurchsicht für haltlos."Die Staatsanwaltschaft hat keine Erkenntnisse, die wir nicht kennen", sagte VW-Strafverteidiger Daniel Krause am Donnerstag in Wolfsburg. "Wir sind weiter der festen Überzeugung, dass das Unternehmen seine kapitalmarktrechtlichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hat."
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte am Dienstag Anklage gegen Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch und Vorstandschef Herbert Diess erhoben. Sie sollen laut den Ermittlern in ihren damaligen Funktionen als Konzern-Finanzchef und Markenvorstandschef Anleger "vorsätzlich zu spät" über die Folgen der Dieselmanipulation in den USA informiert haben.
Auch Ex-Vorstandschef Martin Winterkorn ist angeklagt. Der Kurs der VW-Vorzugsaktie war mit Bekanntwerden der Dieselaffäre binnen weniger Tage um fast die Hälfte eingeknickt.
"Ein Defeat Device an sich ist kursneutral", sagte Krause mit Blick auf den Einsatz der gesetzwidrigen Abschalteinrichtung in Dieselmotoren in den USA. "Relevant für den Kapitalmarkt sind erst die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Folgen". Diese hätten mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit eintreten und dazu noch eine Kursrelevanz für die Aktie haben müssen. Diese liege für die Volkswagen AG bei mindestens 1,1 Milliarden Euro Schaden.
Der Vorstand sei aber bis zum 18. September davon ausgegangen, dass die mit den US-Behörden geführten Gespräche zu einer einvernehmlichen Lösung führen würden, deren wirtschaftliche Folgen weit darunter liegen würden, hieß es von VW. Erst durch die laut Konzern "völlig unerwartet" veröffentlichte sogenannte "Notice of Violation" der US-Umweltbehörde EPA habe sich das als unzutreffend herausgestellt.
"Sollte es zur Hauptverhandlung kommen, sind wir fest davon überzeugt, dass sich die Vorwürfe als haltlos erweisen werden", sagte der Leiter von Volkswagens Konzern-Rechtsabteilung, Manfred Döss.
Volkswagen hat seit dem Ausbruch des Dieselskandals im September 2015 unter anderem für Vergleiche, Strafen und Bußgelder bisher Kosten in Höhe von insgesamt rund 30 Milliarden Euro verbucht. Auf Konzernebene hatte VW ein Schuldgeständnis gegenüber den US-Behörden abgegeben und dabei auch eingestanden, die Behörden hinters Licht geführt zu haben. In Deutschland läuft auch eine Anlegerklage nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen VW, in der Anleger Schadenersatz in Milliardenhöhe fordern. (dpa)
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