Der VW-Aufsichtsrat prüft im Abgas-Skandal Schadenersatzansprüche auch gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn. "Die Prüfung dauert seit längerer Zeit an und wird unabhängig von behördlichen Verfahren durchgeführt", sagte Aufsichtsratssprecher Michael Brendel auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Dies habe der Aufsichtsrat bereits mehrfach erklärt. Diese Prüfung sei noch nicht abgeschlossen. "Dementsprechend gibt es keine Vorfestlegungen, und es wurden auch noch keine Entscheidungen getroffen."
Brendel betonte:"Bei dieser Frage orientiert sich der Aufsichtsrat einzig und allein am Unternehmenswohl." Der Aufsichtsrat prüfe mögliche Ansprüche gegen ehemalige oder amtierende Vorstandsmitglieder "vorbehaltlos und ohne Ansehen der Person".Brendel reagierte auf einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung", der Aufsichtsrat prüfe, Winterkorn für den Milliardenschaden des Abgas-Skandals haftbar zu machen. Winterkorn drohe demnach der Ruin. Sein Vermögen könnte im Extremfall komplett weg sein.
Der damalige VW-Chef war im September 2015 von seinem Amt zurückgetreten, kurz nachdem US-Behörden Abgasmanipulationen bei Dieselautos aufgedeckt hatten. Seitdem sind mögliche Schadenersatzansprüche gegen hochrangige Manager ein Thema für den Aufsichtsrat. Solche Ansprüche zu prüfen, ist eine gesetzliche Pflicht: Nach dem Aktiengesetz (§93) sind Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.