Nach Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) zu kleineren Dieselmotoren hat ein hohes Gericht VW nun auch zu Schadenersatz beim zugelieferten großen Antrieb von Audi verurteilt. Es geht um einen von der Ingolstädter Tochter entwickelten Motor, der in den Volkswagen-SUV Touareg eingebaut wurde. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hob am Freitag Teile einer früheren Entscheidung des Landgerichts Aurich auf, in der einem VW-Dieselfahrer die geforderte Entschädigung für das Audi-Aggregat noch verwehrt worden war.
Der Kläger hatte argumentiert, dass VW ihn vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe. Er kaufte den Touareg nach eigenen Angaben vor dem Bekanntwerden der Abgasmanipulationen im Herbst 2015. Der Antrieb mit der Kennzeichnung EA 897 ist zwar nicht derjenige, bei dem der BGH schon grundsätzlichen Schadenersatz-Anspruch sieht: Der Skandal-Motor EA 189 ist vor allem in Kompaktwagen verbaut. Aber auch da geht es nicht nur um VW-, sondern ebenso um Audi-, Skoda- und Seat-Modelle.